Todespfleger Niels H. zu Schadenersatz an Klinik verurteilt

Oldenburg – Das Arbeitsgericht Oldenburg hat den des 97-fachen Mordes angeklagten Ex-Krankenpfleger Niels H. zu einer Schadenersatzzahlung an das Klinikum Oldenburg verurteilt. Nach dem Urteil vom 7. März muss H. rund 47.000 Euro für zwei medizinische Gutachten und Anwaltsleistungen aufbringen, die die Klinik zur Aufklärung seiner mutmaßlichen Mordserie in Auftrag gegeben hatte, berichtete der Spiegel.
H.s Anwältin Ulrike Baumann bestätigte das Urteil auf Anfrage, wies aber darauf hin, dass das Klinikum mehr als 600.000 Euro gefordert hatte. Damit habe sich die Klinik aber nicht durchsetzen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Ex-Krankenpfleger wegen Mordes an 97 Patienten an den Kliniken in Delmenhorst und Oldenburg angeklagt. Sie wirft ihm vor, seine Opfer mit verschiedenen Medikamenten zu Tode gespritzt zu haben. H. hat die Taten nach Angaben der Ermittler weitgehend gestanden. Der neue Prozess gegen den verurteilten Patientenmörder beginnt am 30. Oktober in Oldenburg. Wegen des Todes von sechs Patienten auf der Delmenhorster Intensivstation hatte das Landgericht Oldenburg den Mann bereits zu lebenslanger Haft verurteilt.
Für den neuen Prozess gegen den verurteilten Patientenmörder Niels H. muss das Landgericht Oldenburg Ende Oktober aus Platzgründen in einen Festsaal umziehen, wie jetzt bekanntgegeben wurde. Verhandelt wird in den Weser-Ems-Hallen in Oldenburg. Zu dem Prozess um die wohl größte Mordserie in der deutschen Nachkriegszeit werden 120 Nebenkläger, zahlreiche Zuschauer und Journalisten erwartet.
24 Verhandlungstage hat das Landgericht bis Mai nächsten Jahres angesetzt – das ist viel, steht aber in keinem Vergleich zum Mammutprozess um das Loveparade-Unglück in Duisburg mit mehr als 100 Verhandlungstagen, zehn Angeklagten und 65 Nebenklägern. Aus Platzgründen muss das Landgericht dort ebenfalls ausweichen: ins Kongresszentrum Düsseldorf.
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