Vermischtes

Tollwut bei Fledermaus in Rheinland-Pfalz nachgewiesen

  • Dienstag, 11. August 2026
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) /picture alliance, blickwinkel, AGAMI, T. Douma
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) /picture alliance, blickwinkel, AGAMI, T. Douma
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Koblenz – Bei einer verstorbenen Breitflügelfledermaus aus dem Rhein-Pfalz-Kreis ist das Fledermaustollwutvirus nachgewiesen worden. Es handelt sich nach Angaben des Landesuntersuchungsamtes um den ersten bestätigten Nachweis bei Fledermäusen in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2010.

Für die Bevölkerung bestehe im Alltag aber nur ein sehr geringes Infektionsrisiko, da in der Regel kein Kontakt zu den scheuen und nachtaktiven Fledermäusen bestehe. Eine Übertragung auf den Menschen setzt nach Angaben der Experten einen direkten Kontakt mit einem infizierten Tier voraus.

Das könnte etwa durch Biss- oder Kratzverletzungen oder durch den Kontakt des Speichels mit Schleimhäuten oder frischen Wunden beim Menschen passieren. Wer Fledermäuse nicht anfasst und gebotenen Abstand hält, habe praktisch kein Ansteckungsrisiko, erklärte das Landesuntersuchungsamt. Trotz der seltenen Nachweise des Fledermaus-Lyssavirus in Rheinland-Pfalz sei das kein außergewöhnliches Ereignis.

Fledermaustollwut komme seit vielen Jahren in europäischen Fledermauspopulationen vor und werde im Rahmen der Tierseuchenüberwachung regelmäßig auch in anderen Teilen Deutschlands beobachtet. Sie unterscheide sich von der klassischen, terrestrischen Tollwut, die in Deutschland bei landlebenden Säugetieren seit 2008 als getilgt gilt.

Was die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises empfiehlt: Geschwächte, verletzte, scheinbar tote oder sich auffällig verhaltende Fledermäuse dürfen niemals ungeschützt angefasst und aufgenommen werden. Wenn man unbedingt ein Tier „sichern“ wolle, sollten unbedingt Arbeits- oder Gartenhandschuhe verwendet werden.

Nach einem Biss, einer Kratzverletzung oder einem sonstigen direkten Kontakt mit einer Fledermaus sollte die Wunde sofort gründlich mit Wasser und Seife gereinigt und umgehend ärztlicher Rat eingeholt werden, so das Amt. Zudem sei in solchen Fällen eine vorsorgliche Impfung (Tollwut-Postexpositionsprophylaxe) erforderlich. Die zuständigen Veterinär- und Gesundheitsämter sollten informiert werden.

Auch Tierhalter sollten aufmerksam sein und Hunde sowie Katzen gegen Tollwut impfen lassen, um eine mögliche Infektion mit dieser tödlichen Erkrankung zu verhindern, hieß es.

dpa

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