Ausland

Toskana verabschiedet Gesetz zu medizinisch assistiertem Suizid

  • Mittwoch, 12. Februar 2025
/sudok1, stock.adobe.com
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Rom – Als erste Region Italiens hat die Toskana ein Gesetz mit Regelungen zu medizinisch assistiertem Suizid verabschiedet. Nach zweitägiger Debatte nahm der Regionalrat gestern Abend den Gesetzesvorschlag an. Er legt Zeitrahmen und Zuständigkeiten für den Zugang zum Verfahren der ärztlich assistierten Selbsttötung fest.

Maximal 37 Tage dürfen demnach vergehen von Antragstellung, dem Einsetzen einer Medizin- und Ethikkommission, der Zuweisung eines Arztes und eines Medikamentes bis zur Ausführung – wenn der Antrag angenommen wird.

Weiter sieht das Gesetz die Gleichbehandlung aller Patienten vor, die sich mit dem Anliegen an die lokalen Gesundheitsbehörden wenden. Das gesamte Verfahren ist kostenfrei. Innerhalb von 60 Tagen kann Italiens Regierung das Gesetz vor dem Verfassungsgericht anfechten.

Die Bischöfe der Toskana verurteilten das Gesetz als „Niederlage für alle“. „Wir nehmen die Entscheidung des Regionalrats der Toskana zur Kenntnis, aber dies wird unseren Einsatz zugunsten des Lebens nicht einschränken, niemals und unter keinen Umständen“, so der Vorsitzende der Toskanischen Bischofskonferenz, Kardinal Augusto Paolo Lojudice.

National gibt es bislang keine festen Regelungen zu assistiertem Suizid. Im Jahr 2019 entschied Italiens Verfassungsgericht, dass es unter bestimmen Umständen straffrei sei, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern.

Im vergangenen Jahr bestätigte es die damals festgelegten Voraussetzungen für den Zugang zu assistiertem Suizid. Der Aufforderung der Richter, eine gesetzliche Regelung zu entwerfen, kam das italienische Parlament bislang jedoch nicht nach. In anderen Regionen Italiens stehen entsprechende Gesetze zur Diskussion.

kna

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