Transplantationen: Strehl kritisiert Vielzahl der Zentren
Berlin – „Mehr als 15 Transplantationszentren sind deutschlandweit nicht erforderlich“, meint Rüdiger Strehl, kaufmännischer Vorstand am Universitätsklinikum Ulm und ehemaliger Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Strehl referierte gestern in Berlin bei der 5. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Thema „Mindestmengen in der Transplantationsmedizin“. Zu viele Kliniken führten Transplantationen trotz niedriger Fallzahlen durch. Selbst dort, wo Mindestmengen vom G-BA vorgegeben seien, nämlich bei Nieren- und Lebertransplantationen, würden diese bei 25 Prozent der transplantierenden Einrichtungen unterschritten.
Der G-BA könne hier nicht von sich aus tätig werden, ihm fehlten die exekutiven Kompetenzen, um solche Vorgaben auch durchzusetzen, merkte hierzu Rainer Hess an, der langjährige G-BA-Vorsitzende. Letztendlich sieht Hess die Krankenkassen in der Verantwortung, für die Umsetzung der Mindestmengenregelung zu sorgen, indem sie die Zahlung verweigerten.
Strehl verwies darauf, dass es bei Herztransplantationen gar keine Mengenvorgaben durch den G-BA gebe. In rund der Hälfte der Kliniken würden jährlich weniger als zehn Herzen transplantiert. Völlig ungeregelt sei der Bereich der autologen und allogenen Stammzelltransplantationen, kritisierte Strehl. Bei diesen hochkomplexen und risikohaften Operationen sei die Profitabilität ein entscheidender Faktor.
Grundsätzlich arbeite der G-BA mit viel zu niedrigen Anforderungen bei der Prozess- und Strukturqualität, führte Strehl weiter aus. Wenn etwa Mindestanforderungen an die fachliche Qualität und Anzahl des Personals gestellt würden, löste sich das Mindestmengenproblem von allein. Strehl fordert in diesem Bereich „komplexe Planung statt Monokausalität“ und ist der Ansicht, dass die Selbstverwaltung bei der Regelung dieses Problems an ihre Grenzen stoße.
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