Politik

Transplantations­mediziner: Organverteilung gesetzlich neu regeln

  • Dienstag, 30. April 2013

München – Der Münchner Transplantationsmediziner Andreas Umgelter fordert eine gesetzliche Neuregelung der Verteilung von Spenderorganen. Es müsse ein Weg gefunden werden, der Patienten, Organspendern und Ärzten gerecht werde, schreibt der Internist in der Süddeutschen Zeitung vom Dienstag. Nur so könne nach den skanda­lösen Vorfällen in mehreren deutschen Transplantationszentren das Vertrauen wieder­hergestellt und die Quote von Organspenden erhöht werden. Die Diskussion dürfe nicht den Interessenvertretern des Transplantationswesens überlassen bleiben.

Umgelter hält das deutsche Transplantationsgesetz für zu oberflächlich. Es schreibe vor, dass bei Organverpflanzungen Dringlichkeit und Erfolgsaussichten berücksichtigt werden müssten, ohne dies genauer auszuführen. Die Folge seien Zielkonflikte, die nicht nach medizinischen Gesichtspunkten gelöst werden könnten. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer habe die Dringlichkeit Vorrang.

Das habe in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass immer kränkeren Patienten Organe eingesetzt worden seien. Bei vergleichsweise niedrigen Überlebensraten empfänden das viele Experten als nicht mehr akzeptabel.

Die Ärzte steckten in einem Dilemma, so Umgelter. Sie hätten keinen Grund, einem Patienten eine Therapie vorzuenthalten, die dessen einzige Überlebenschance sei. Andererseits gebe es keine Vorhersagekriterien über die individuelle Lebenserwartung etwa nach einer Lebertransplantation.

Der Autor mutmaßt, dass manche Zentren heute schon Patienten „mit ungünstigem Risikoprofil“ gar nicht erst auf die Warteliste aufnehmen oder davon entfernen, wenn diese zu krank werden. „Wie viele Patienten deshalb in Deutschland sterben, wird von keiner Statistik erfasst.“ Letztlich müsse demokratisch festgelegt werden, nach welchen ethischen Maßstäben die Organe verteilt werden sollten.

kna

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