Transplantationsprozess: Staatsanwaltschaft strebt Neuauflage an
Göttingen – Die Staatsanwaltschaft strebt eine Neuauflage des Prozesses um den Transplantationsskandal in der Göttinger Universitätsmedizin an. Für den Antrag auf Revision beim Bundesgerichtshof sei jetzt die Begründung vorgelegt worden, sagte eine Sprecherin der Behörde in Braunschweig am Montag.
Das Landgericht Göttingen hatte im Mai geurteilt, der frühere Leiter der Transplantationsmedizin habe manipuliert, um eine schnellere Zuteilung von Organen für seine Patienten zu erreichen. Wegen der damaligen Rechtslage sei dies aber nicht strafbar gewesen. Die Staatsanwaltschaft erklärte zu Begründung für den Revisionsantrag, sie halte die rechtliche Bewertung der Taten für fehlerhaft. Die Anklage hatte acht Jahre Haft und ein Berufsverbot für den Mann gefordert.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: