Politik

„TTIP bedroht nicht die deutsche Sozialversicherung“

  • Donnerstag, 19. Februar 2015

Berlin – Die Organisation der deutschen Sozialversicherungssysteme wird von der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) nicht bedroht. Das beteuerte der Leiter des Referats „Allgemeine Handelspolitik (EU/WTO), Dienst­leistungen, Geistiges Eigentum“ im Bundeswirtschaftsministerium, Heinz Hetmeier, gestern auf einer Veranstaltung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin. „Weder im Bereich der Versicherungstätigkeit noch bei Gesundheitsdienst­leistungen müssen wir eine Konkurrenz aus den USA fürchten“, sagte Hetmeier.

Von Anfang an sei es das Ziel der Bundesregierung gewesen, „dass wir nicht in einem Handelsabkommen die Strukturen der Sozialversicherungssysteme infrage stellen“. Hetmeier schränkte jedoch ein, dass bei TTIP „noch manches im Fluss ist, und wir aufpassen müssen, dass wir Lösungen bekommen, die das sicherstellen“.

Hetmeier reagierte damit auf DGUV-Hauptgeschäftsführer Joachim Breuer, der zuvor zahlreiche Fragen zu den Auswirkungen von TTIP gestellt hatte: „Wird in Zukunft ein amerikanischer Anbieter seine Gesundheitsdienstleistungen auf dem europäischen Markt anbieten können? Ist es möglich, dass öffentliche Monopolsysteme, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, zwar europarechtlich abgesichert sind, aber nicht gegen Alternativangebote aus den USA? Und wie gehen wir damit um, dass in den USA ein Produkt hergestellt wird, dessen Inhaltsstoffe in Europa verboten sind?“

Die Leiterin des Brüsseler Büros der DGUV, Ilka Wölfle, ergänzte: „Was geschieht, wenn ein US-Investor sich in Deutschland zum Beispiel auf dem Krankenhausmarkt niederlässt, und wir in Deutschland die Standards höhersetzen wollen? Müssen wir dann Angst haben, dass der Investor klagen könnte, und die Regierung deshalb die Standards vielleicht nicht höhersetzt, weil sie eine Klage auf Schadenersatz befürchtet?“

An die Qualitätsanforderungen an deutsche Krankenhäuser müsssen sich auch ausländische Investoren halten
„Die Qualitätsanforderungen an deutsche Krankenhäuser sind Regelungen, die in Deutschland festgelegt werden“, entgegnete Hetmeier. „Daran müssen sich alle halten, die in Deutschland Krankenhäuser betreiben, auch private Unternehmen. Und es gilt ebenfalls, wenn in Deutschland Standards erhöht werden.“ Investorenschutz gebe es nur insofern, als Investoren aus dem Ausland genauso behandelt werden müssten wie deutsche Investoren.

Er stellte zudem klar: „Wenn Europa Standards im Bereich des Gesundheitsschutzes erhöhen will, kann das weiterhin in Europa von den Vertragspartnern festgelegt werden. Das muss nicht mit den USA abgestimmt werden.“ Auch werde es bei TTIP keinen Zwang geben, bestimmte Standards gegenseitig anzuerkennen.

fos

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung