U-Untersuchungen: Untersuchungszeiträume ab U6 ausgesetzt

Berlin – Die festen Zeiträume für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 werden bis zum 30. September 2020 ausgesetzt.
Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband verständigt.
Vertragsärzte können somit Kinder-Früherkennungsuntersuchungen ab der U6 jetzt auch vornehmen und abrechnen, wenn die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten sind, hieß es von der KBV.
Ziel sei es, nicht unbedingt notwendige Patientenkontakte in den Praxen zu vermeiden. Dadurch sollten die Praxen entlastet und eine zusätzliche Ausbreitung des COVID-19-Virus über die Wartezimmer der Arztpraxen verhindert werden.
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