Übergangslösung für Abrechnung der Liposuktion bei schwerem Lipödem geschaffen

Berlin – Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Regelung zur Abrechnung einer Liposuktion bei Patientinnen mit Lipödem im Stadium III bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Der Bewertungsausschuss will bis Ende Juni Abrechnungsziffern für die Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) schaffen, weil die Liposuktion künftig unabhängig vom Schweregrad Kassenleistung ist. Diese Aufnahme in den Leistungskatalog hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
Die Regelung ist Anfang Oktober in Kraft getreten. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den EBM anzupassen.
Der Entscheidung war eine Erprobungsstudie vorausgegangen, die den Nutzen der Liposuktion im Vergleich zur Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie gezeigt hatte. Im Rahmen der Studie hatten Patientinnen mit stark ausgeprägtem Lipödem bereits vorübergehend die Möglichkeit zu einer operativen Versorgung.
Hierfür waren die Gebührenordnungspositionen (GOP) 31096 und 31097 für die Fettabsaugung sowie die Kostenpauschale 40165 für die Vergütung der Absaugkanülen befristet in den EBM aufgenommen worden. Diese Leistungen können nun noch bis 30. Juni 2026 abgerechnet werden.
Künftig darf eine Liposuktion erfolgen, wenn die konservative Behandlung nicht hinreichend war. Der Schweregrad der Erkrankung entfällt als Kriterium. Die Liposuktion muss in ein Behandlungskonzept eingebunden sein, insbesondere für den Fall, dass eine begleitende Adipositas vorliegt.
Die Liposuktion dürfen Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, andere Fachärzte des Gebiets Chirurgie sowie Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten vornehmen. Sie müssen aber 50 oder mehr Fälle vor Inkrafttreten des Beschlusses nachweisen oder eine Liposuktion unter Anleitung in 20 oder mehr Fällen innerhalb von zwei Jahren vornehmen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: