Ärzteschaft

Überdiagnostik: Vorwurf zu „fake news“ entfacht Streit zwischen Frauenärzten und IQWiG

  • Donnerstag, 7. November 2019
Eierstock /nerthuz, stock.adobe.com
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Berlin – Mit Unverständnis haben der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) sowie die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) auf eine Presseinforma­tion der Bertelsmann-Stiftung reagiert, in der frauenärztliche Ultraschall-Untersuchun­gen als Überdiagnostik bezeichnet wurden. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlich­keit im Gesundheitswesen (IQWiG) kann die Kritik nicht nachvollziehen.

Nicht bei jeder zehnten, sondern jeder zweiten Operation der Eierstöcke, die wegen eines verdächtigen Ultraschallbefunds durchgeführt werde, würde tatsächlich eine bös­artige Veränderung gefunden, betonten die gynäkologischen Fachverbände und be­ziehen sich dabei auf eine 2017 publizierte Studie in Ultrasound Obstet Gynecology mit 131 Frauen aus einer brasilianischen Klinik.

Mit Verweis auf das Berliner IGES Institut hatte die Bertelsmann-Stiftung behauptet, nur bei jeder zehnten Eierstockoperation würde ein bösartiger Tumor gefunden. Diese Aus­sage basiert laut den gynäkologischen Verbänden auf einer vom IQWiG veröffentlichten Zahl auf dem Portal gesundheitsinformation.de.

„Aber diese stammt aus Untersuchungen aus den Jahren 2001 bis 2005, ist veraltet und sollte heute nicht mehr verwendet werden“, mahnen BVF und DGGG.

Schließlich kämen dieselben Autoren in einer Folgeuntersuchung im Lancet aus dem Jahr 2016 zu dem Ergebnis, dass bei Eierstockkrebs „ein Screening mit Ultraschall und der Bestimmung eines typischen Laborwerts zu einer signifikanten Senkung der Sterblichkeit führt.“

Auch die aktuelle, evidenzbasierte S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge maligner Ovarialtumoren“ gebe eine entsprechende Empfehlung ab.

IQWiG bekräftigt eigene Angaben zur Überdiagnostik

Das IQWiG weist die Kritik zurück. Denn entgegen den Angaben der Fachgesellschaften würde die Angabe „10 Prozent“ nicht aus veralteten Studien stammen, sondern aus der zitierten Lancet-Folgeuntersuchung aus dem Jahr 2016, bei der es sich um eine rando­misierte Mul­tizenterstudie handelt.

„Darin schreiben die Autoren zum Ultraschall: ,For each ovarian and peritoneal cancer de­tected by screening, […] ten (1634 false positives; 164 ovarian and peritoneal cancers) wo­men in the ultrasound screening group had false-positive surgery'“, erläutert der Ressort­leiter von Gesundheitsinformation, Klaus Koch, dem Deutschen Ärzteblatt auf Anfrage. Das entspreche etwa 10 Prozent. Die Aussage beziehe sich auf Operationen, die durch Früherkennung bei beschwerdefreien Frauen ausgelöst wurden.

„Wir sind offen gesagt erschrocken, dass die Fachverbände diese brasilianische Studie hier anführen, um die Ergebnisse internationaler Vergleichsstudien mit mehr als 200.000 Frau­­en infrage zu stellen“, gibt Koch zu Bedenken. In der aussagekräftigeren Lancet-Stu­die schreiben die Autoren in ihrer Hauptanalyse, dass das Screening „keine signifikanten Effekte“ hatte.

Erst nach Ausschluss bestimmter Frauen und einer langen Nachbeobachtung lasse sich ein Unterschied errechnen. Am Ende kommen die Autoren jedoch zu dem Fazit, dass wei­tere Studien nötig wären, um den Vorteil bezüglich Mortalität und Kosten zu evaluieren.

Diese Ansicht vetritt auch die US Preventive Services Task Force (USPSTF) in einer syste­matischen Übersichtsarbeit (JAMA 2018). Die USPSTF weist zudem auf die Aggressivität von Eierstocktumoren hin (meist liegt die Überlebensrate bei weniger als 5 Jahren). Ein ver­zögerter Nutzen von Screening und Früherkennung sei daher unklar.

Die USPSTF spreche sich daher klar gegen ein Screening aus, fasst Koch zusammen. So stünde es auch in der S3-Leitlinie unter „3.2“: „Ein generelles Screening soll nicht durch­ge­führt werden“. Diese Empfehlung hat den „Grad A“ und den Level of Evidence „1++“ erhalten, und gehört damit zum stärksten Niveau, das in einer Leitlinie zu finden ist.

„Wir sind sehr erstaunt, dass sich die Fachverbände angesichts der Empfehlung der ei­genen Leitlinie zu einer solch absurden Unterstellung versteigen“, so Koch. „Zwar werden in der Leitlinie und in der Stellungnahme weitere Studien diskutiert, die aber auch die DGGG selbst nicht bewogen haben, die klare Kontra-Empfehlung gegen ein Screening einzuschränken“, sagt der Ressortleiter der IQWiG-Plattform Gesundheitsinformation.

hil/sb/gie

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