Ärzteschaft

Übersicht zum Thema Schweigepflicht

  • Montag, 17. Juni 2013

München – Für Ärzte gilt grundsätzlich die Schweigepflicht. In bestimmten Fällen aber müssen sie beispielsweise Ämtern, Krankenkassen oder Angehörigen gegenüber Auskunft erteilen. Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hat zusammengestellt, wann Ärzte aufgrund welcher rechtlichen Grundlage Auskunft geben müssen. Außerdem gibt die Übersicht an, ob sie für die Auskunft eine Vergütung geltend machen können.

„Der Vertragsarzt ist berechtigt und auch verpflichtet, ärztliche Bescheinigungen auszustellen und Berichte zu erstellen, die die Krankenkasse oder der Medizinische Dienst für ihre gesetzlichen Aufgaben benötigt“, heißt es auf der neuen Internetseite des BHÄV. Entsprechendes könne auch gegenüber anderen Einrichtungen gelten, zum Beispiel in speziellen Fällen gegenüber Sozial- oder Versorgungsämtern.

„Der Arzt darf darüber hinaus auch Dritten Daten über Patienten mit deren vorheriger schriftlicher Einwilligung weitergeben“, heißt es in der Übersicht weiter.

Ein Grund dafür, Daten weiterzugeben, sei auch der sogenannte rechtfertigende Notstand. Danach kann ein Arzt ein ihm anvertrautes Geheimnis offenbaren, wenn dies zum Schutz eines anderen Rechtsgutes erforderlich ist. Dieses andere Rechtsgut muss besonders wichtig sein und „das Geheimhaltungsinteresse bei sorgfältiger Abwägung wesentlich überwiegen“, so der BHÄV.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung