Politik

Umfangreiches Informationspaket soll Kliniken vor ärztlichen Betrügern schützen

  • Donnerstag, 9. Januar 2014

Stuttgart/Heilbronn –  Rund ein Jahr nach Bekanntwerden des Heilbronner Klinikskandals um einen holländischen Mediziner hat die baden-württembergische Krankenhausge­sellschaft Empfehlungen zum Schutz von Patienten herausgegeben. Checklisten für die Einstellung von Ärzten, Informationen über vorzulegende Unterlagen und eine Muster­erklärung für berufsrelevante Strafverfahren sollen Kliniken helfen, schwarze Schafen leichter zu erkennen, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Stuttgart mit. „Mit diesen Empfehlungen können die Risiken deutlich verringert werden, auch wenn es keine hundertprozentige Sicherheit gegen hochkriminell vorgehende Ärzte gibt“, sagte Ministerin Katrin Altpeter (SPD).

Dies allein reicht jedoch nach Ansicht der baden-württembergischen Krankenhaus­gesellschaft nicht aus. „Ein großes Manko ist, dass es bislang kein bundesweites zentrales Ärzteregister gibt, bei dem die Gültigkeit der Approbation abgefragt werden kann“, teilte eine Sprecherin mit. Der Austausch zwischen den Zulassungsbehörden in Deutschland funktioniere nicht lückenlos, bei der Abstimmung mit ausländischen Behörden gebe es ebenfalls noch Defizite. Zudem seien Urkundenfälschungen für Kliniken oft nicht zu erkennen und ohne zentrales Register kaum aufzudecken.  

Vor allem leitende Ärzte müssten deshalb ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, empfiehlt der Verband. Darüber hinaus sollten Ärzte bei Einstellung in einer Erklärung versichern, dass es keine berufsrelevanten Verurteilungen, Strafverfahren oder Strafermittlungen gegen sie gibt. So könne der Vertrag im Zweifelsfall wegen arglistiger Täuschung angefochten und eventuell Schadenersatz gefordert werden.

Der niederländische Skandalarzt  Ernst Jansen soll bei mehreren Patienten absichtlich Fehldiagnosen wie Alzheimer und Multiple Sklerose gestellt haben und steht derzeit vor Gericht. Nach seiner Entlassung 2004 in Holland hatte er auch im rheinland-pfälzischen Worms und an den Heilbronner SLK-Kliniken praktiziert. Im Dezember letzten Jahres hatte das medizinische Disziplinargericht geurteilt, das er in den Niederlanden nie wieder als Arzt tätig sein dürfe. Das starfrechtliche Urteil gegen ihn wird für Februar erwartet.

hil

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