UN-Kinderrechte gelten auch bei Quarantäne

Berlin – Kinder benötigen gerade in Krisenzeiten besonderen Schutz und freie Entfaltungsmöglichkeiten. Diese sind in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) verbrieft. Das Deutsche Institut für Menschenrechte ruft nun Bund und Länder auf, die UN-Kinderrechte in der Bewältigung der COVID-19-Krise stärker mit zu bedenken.
Kinder leiden in besonderem Maße unter den Auswirkungen der Pandemie: „11,4 Millionen Familienhaushalte und 2,6 Millionen Alleinerziehende sind deutschlandweit von Kita- und Schulschließungen sowie Kontakt- und Bewegungseinschränkungen betroffen“, sagte die Leiterin der Monitoring-Stelle für die UN-Kinderrechtskonventionen, Claudia Kittel, in Berlin.
„Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern stehen nicht einfach nebeneinander, sondern bedingen einander“, erklärte sie. Deutschland habe sich mit der Unterzeichnung und Ratifizierung der UN-Kinderrechte 1992 dazu verpflichtet, diese zu wahren und umzusetzen. Dafür benötige es nun jedoch staatliche personelle wie auch finanzielle Ressourcen.
Besonders Kinder, die bereits vor Ausbruch des Virus in vulnerablen Situationen lebten, seien nun vermehrt gefährdet, so die Expertin. So sieht sie das in den UN-Konventionen ausdrücklich garantierte Recht auf Spielen und Freizeit bedroht.
Öffentliche Spielplätze wären speziell für Kinder aus engen Wohnverhältnissen ein essentieller Ort zur Ausübung dieses Rechts. Die Bundesregierung müsse dies bei der weiteren Ausgestaltung der Kontaktbeschränkungen besonders berücksichtigen.
Kinder, die mit gestressten Eltern auf engem Raum leben, seien auch körperlichen Gefahren ausgesetzt. Dazu gehören Misshandlungen, häusliche wie auch geschlechtsspezifische Gewalt, soziale Ausgrenzung, Trennung oder Kontaktverlust zu wichtigen Bezugspersonen. Daher müsse gerade jetzt sichergestellt werden, dass Beratungs- und Unterstützungsangebote weiter zugänglich bleiben, so Kittel.
Die Schulschließungen hinderten Kinder und Jugendliche in Deutschland wiederum an ihrem Menschenrecht auf Bildung, sagte die Kinderrechtlerin. Auch hier hätten Kinder aus weniger wohlhabenden Schichten Nachteile, beispielsweise weil sie improvisierte digitale Lernangebote nicht wahrnehmen können oder weil sie weniger Unterstützung im selbstorganisierten Lernen erhielten.
Zudem folgt aus den UN-Kinderrechtskonventionen die Pflicht, auch die kleinsten Bürger auf kindgerechte, verständliche Weise über die aktuelle Ausnahmesituation zu informieren. Dabei dürften, wie bei allen Rechten, auch Kinder mit Behinderungen nicht vergessen werden.
Deshalb brauche es entsprechende barrierefreie Informationsangebote, etwa in Gebärdensprache oder leichter Sprache, sagte Kittel weiter. So könne man auch Kinder an einer gesellschaftlichen Meinungsbildung und Entscheidungsprozessen beteiligen.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Gemäß Artikel 1 der Konvention gelten als Kinder alle Personen unter 18 Jahren.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: