Vermischtes

UN-Kinderrechte gelten auch bei Quarantäne

  • Freitag, 3. April 2020
/picture alliance, Patrick Pleul
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Berlin – Kinder benötigen gerade in Krisenzeiten besonderen Schutz und freie Entfal­tungsmöglichkeiten. Diese sind in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) verbrieft. Das Deutsche Institut für Menschenrechte ruft nun Bund und Länder auf, die UN-Kinderrechte in der Bewältigung der COVID-19-Krise stärker mit zu bedenken.

Kinder leiden in besonderem Maße unter den Auswirkungen der Pandemie: „11,4 Millio­nen Familienhaushalte und 2,6 Millionen Alleinerziehende sind deutschlandweit von Kita- und Schulschließungen sowie Kontakt- und Bewegungseinschränkungen betroffen“, sagte die Leiterin der Monitoring-Stelle für die UN-Kinderrechtskonventionen, Claudia Kittel, in Berlin.

„Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern stehen nicht einfach nebenein­an­der, sondern bedingen einander“, erklärte sie. Deutschland habe sich mit der Unter­zeich­nung und Ratifizierung der UN-Kinderrechte 1992 dazu verpflichtet, diese zu wahren und umzusetzen. Dafür benötige es nun jedoch staatliche personelle wie auch finanzielle Res­sourcen.

Besonders Kinder, die bereits vor Ausbruch des Virus in vulnerablen Situationen lebten, seien nun vermehrt gefährdet, so die Expertin. So sieht sie das in den UN-Konventionen ausdrücklich garantierte Recht auf Spielen und Freizeit bedroht.

Öffentliche Spielplätze wären speziell für Kinder aus engen Wohnverhältnissen ein es­sen­tieller Ort zur Ausü­bung dieses Rechts. Die Bundesregierung müsse dies bei der wei­te­ren Ausgesta­ltung der Kontaktbeschränkungen besonders berücksichtigen.

Kinder, die mit gestressten Eltern auf engem Raum leben, seien auch körperlichen Gefah­ren ausgesetzt. Dazu gehören Misshandlungen, häusliche wie auch geschlechts­spezifi­sche Gewalt, soziale Ausgrenzung, Trennung oder Kontaktverlust zu wichtigen Bezugs­per­sonen. Daher müsse gerade jetzt sichergestellt werden, dass Beratungs- und Unter­stützungsangebote weiter zugänglich bleiben, so Kittel.

Die Schulschließungen hinderten Kinder und Jugendliche in Deutschland wiederum an ihrem Menschenrecht auf Bildung, sagte die Kinderrechtlerin. Auch hier hätten Kinder aus weniger wohlhabenden Schichten Nachteile, beispielsweise weil sie improvisierte digitale Lernangebote nicht wahrnehmen können oder weil sie weniger Unterstützung im selbstorganisierten Lernen erhielten.

Zudem folgt aus den UN-Kinderrechtskonventionen die Pflicht, auch die kleinsten Bürger auf kindgerechte, verständliche Weise über die aktuelle Ausnahmesituation zu informie­ren. Dabei dürften, wie bei allen Rechten, auch Kinder mit Behinderungen nicht vergess­en werden.

Deshalb brauche es entsprechende barrierefreie Informationsangebote, etwa in Gebär­den­sprache oder leichter Sprache, sagte Kittel weiter. So könne man auch Kinder an einer gesellschaftlichen Meinungsbildung und Entscheidungsprozessen beteiligen.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Gemäß Artikel 1 der Konvention gelten als Kinder alle Personen unter 18 Jahren.

jff

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