UN: Schulen dürfen behinderte Kinder nicht ablehnen
Berlin – Behinderte Kinder haben das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Das geht aus dem Rechtsgutachten des Völkerrechtlers Eibe Riedel hervor, das er im Auftrag des Elternverbandes „Gemeinsam leben, Gemeinsam lernen“ und des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) angefertigt hat.
Laut UN-Behindertenrechtskonvention bestehe dieser Anspruch für jedes einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen, erklärte Riedel. Die Konvention gelte bereits seit dem vergangenen Frühjahr. Die Bundesländer müssten nun zügig deren Forderungen in ihren schulrechtlichen Gesetzen und Vorschriften umsetzen.
„Die Bundesländer lassen sich jedoch mit der Anpassung ihrer Schulgesetze Zeit“, kritisierte Riedel. Einige versuchten sogar, die Konvention zu unterlaufen. „Und dies obwohl Deutschland mit einer Integrationsquote von 15,7 Prozent das Schlusslicht bei der Schulbildung von behinderten Kindern ist“, so der Völkerrechtler.
Wenn Schulen behinderte Kinder mit der Begründung, sie nähmen „nur zielgleich zu unterrichtende Kinder“, ablehnen, entstehe der Eindruck, dass Kinder mit Behinderungen als Kinder zweiter Klasse angesehen werden, erklärte Bernd Kochanek, Vorsitzender des Elternverbandes „Gemeinsam leben, Gemeinsam lernen“. Oft sei es so, dass Eltern von behinderten Kindern um einen Platz an einer allgemeinen Schule betteln müssten.
„Auch wenn die Konvention, die einen so umfassenden Umbau eines Schulsystems fordert, den Ländern eine gewisse Übergangsfrist für strukturelle Maßnahmen gibt, müssten spätestens binnen zwei Jahren nachhaltige Änderungen auf den Weg gebracht worden sein“, forderte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Zudem verbiete das Gutachten den Ländern, sich auf leere Kassen zu berufen. Hier seien nötigenfalls Umschichtungen vorzunehmen, so Bauer.
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