Vermischtes

Unbelegte Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln weiter möglich

  • Montag, 27. November 2017

Berlin/Brüssel – Gesundheitsbezogene Angaben bei pflanzlichen Stoffen und Zuberei­tungen können auch weiterhin ungeprüft auf Verpackungen gedruckt und in der Werbung genutzt werden. Eine entsprechende Klage, welche die EU-Kommission dazu verpflichten wollte, in der Sache tätig zu werden, hat der EU-Gerichtshof Ende Novem­ber abgewiesen.

Die Arzneimittelindustrie reagierte enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts. „Das Gericht hat versäumt, der Kommission ein zeitliches Limit zu setzen, um nicht geneh­mig­te Werbeaussagen zu unterbinden. Es darf also weiterhin der Eindruck erweckt werden, dass ungeprüfte, pflanzliche Lebensmittel einen gesundheitlichen Zusatz­nutzen haben. Die Verbrauchertäuschung wird auf unbestimmte Zeit mit dem Urteil manifestiert“, sagte Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Hintergrund der Klage ist die Health-Claims-Verordnung aus dem Jahr 2006. Diese hatte festgelegt, dass gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln nur noch gestattet sind, wenn sie wissenschaftlich bewertet und von der EU-Kommission zugelassen sind. Diese Verordnung ist aber immer für Lebensmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen, sogenannte Botanicals, weiterhin nicht umgesetzt.

„Es ist nun kaum absehbar, wie lange der Verbraucher noch mit nicht überprüften und eventuell über­zogenen Werbeaussagen auf Lebensmitteln geblendet werden darf“, kritisierte Gerbsch. Verbraucher könnten pflanzliche Produkte, die wie ein Arzneimittel anmuteten, aber keiner behördlichen Zulassung unterlägen, nicht von überwachten und sicheren Arzneimitteln unterscheiden, warnte er.

Das Gericht hat allerdings die unbefristete Verlängerung der Übergangsfristen für die Health-Claims-Verordnung kritisiert. „Da müssen die Alarmglocken der Politik schrillen! Sie muss endlich auf die zügige und vollständige Umsetzung der Verordnung drängen“, so Gerbsch, „Produkte mit nicht geprüften Gesundheitsaussagen gehören nicht in den Markt“, forderte er.

hil

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