Politik

Unfallchirurgen kritisieren geplantes Notfall­sanitätergesetz

  • Mittwoch, 20. März 2013

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) kritisiert das geplante Notfallsanitätergesetz . Ende der Woche soll der Bundesrat über den Entwurf des Gesetzes entscheiden. „Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, dem Entwurf ohne Änderungen zuzustimmen, obwohl ihm die gravierenden Mängel des Gesetzentwurfs verdeutlicht wurden“, kritisiert Hartmut Siebert, Generalsekretär der DGU.

Die Notfallversorgung im Rettungsdienst leide vor allem an chronischem Geldmangel und verfügbarer Kompetenz. „Rettungsdienstträger und verantwortliche Ministerien scheuen sich, entsprechende Zahlen und Fakten öffentlich darzustellen. Stattdessen soll der Mangel an finanziellen Ressourcen durch eine ,Notarzt-Light-Version' behoben werden“, so Siebert.

Laut dem Gesetzentwurf soll der Notfallsanitäter nach einer Ausbildung von drei Jahren über Medikamentengabe, Hinzuziehen eines Notarztes und Verlegung in eine Klinik entscheiden. Diese auch im invasiven Bereich eigenverantwortliche Tätigkeit soll laut Gesetzentwurf mehr Rechtssicherheit für den Notfallsanitäter bringen.

Nach Einschätzung der DGU bürdet es dem künftigen Notfallsanitäter aber eine Last auf, die er nicht tragen sollte. „Ihm werden Entscheidungen abverlangt, die selbst für einen Arzt nach sechsjährigem Studium nicht zumutbar sind“, hebt Siebert hervor. „Ja zur Einführung eines qualifizierten Berufsbildes Notfallsanitäter. Nein zum ‚Notarzt-Light`“, lautet das Fazit der DGU.

hil

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