Unfallchirurgen warnen vor Kopfhörern im Straßenverkehr

Berlin – Unfallchirurgen müssen in den Kliniken immer wieder Patienten versorgen, die wichtige Signale überhört haben und dann verunglückt sind. Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) weist deshalb auf die Gefahr von Ohrstöpseln und Kopfhörern im Straßenverkehr hin.
Hupen, Klingeln oder Fahrzeuggeräusche seien wichtige Warnsignale. „Hört ein Verkehrsteilnehmer diese akustischen Signale nicht, kann das zu unvorhersehbaren Handlungen wie beispielsweise dem plötzlichen Queren einer Straße führen und somit schnell zu einer gefahrenvollen Situation werden“, warnte Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der DGU.
Ein Fahrzeugführer ist laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt werden. Kopfhörer sind auf dem Fahrrad verboten beziehungsweise nur dann erlaubt, wenn die akustische Wahrnehmung nur ganz unwesentlich beeinträchtigt ist.
Das Tragen von Ohrstöpseln ist in einem Ohr erlaubt, wenn man mit dem anderen Ohr alles gut wahrnehmen kann. Für Fußgänger und Jogger gibt es eine solche direkte gesetzliche Einschränkung nicht, wobei auch diese sich so verhalten müssen, dass sie andere nicht gefährden oder behindern.
Die Fachgesellschaft rät, auf Ohrstöpsel und Kopfhörer im Straßenverkehr gänzlich zu verzichten.
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