Unfallversicherung: Neue Zertifizierung für Krankenhäuser

Berlin – Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGU) hat zum 1. Januar 2013 ihr Zertifizierungsverfahren für Krankenhäuser, die Patienten nach Arbeitsunfällen versorgen dürfen, reformiert. Neben den schon bekannten Zertifizierungen für das stationäre Durchgangsarztverfahren (DAV) und das Verletzungsartenverfahren (VAV) wird zusätzlich ein Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) eingeführt.
Die Qualitätsanforderungen für VAV und SAV orientieren sich dabei an den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) zum Aufbau von Traumanetzwerken: Um sich für das VAV zu qualifizieren, das bei schweren Verletzungen wie operationsbedürftigen Brüchen oder schweren Quetschungen greift, muss ein Krankenhaus den DGU-Standard für regionale Traumazentren erfüllen, für das SAV den für überregionale.
„Das SAV ist für extrem gefährdete Fälle, wie Polytraumata, Querschnittslähmungen oder Hirnverletzungen vorgesehen“, erklärte heute Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGU, in Berlin. Eine gute Behandlung mit entsprechender Rehabilitation sei hier besonders wichtig. Verletzungen, die nach der Akutbehandlung ambulant weiter versorgt werden können, fallen unter das DAV.
Mindestmenge eingeführt
Zusätzlich zu den Qualitätsanforderungen führt die DGU auch eine Mindestmenge von 75 Fällen pro Jahr für VAV und SAV ein. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass eine Klinik eine gewisse Routine mit den Verfahren und den Abläufen braucht“, sagte Breuer. Darüber hinaus stellt die DGU weitreichende Qualitätsanforderungen an die Hygiene der Krankenhäuser.
Für eine Zertifizierung muss eine Klinik über eine Hygienekommission, Fachkrankenpfleger für Hygiene und einen gesonderten Operationsbereich für Patienten mit multiresistenten Erregern verfügen. Außerdem muss eine Beratung durch einen Krankenhaushygieniker sichergestellt sein und mindestens ein Facharzt zum Hygienebeauftragten berufen werden.
Übergangsfrist von fünf Jahren
Für die 600 Krankenhäuser, die zurzeit von der DGU zertifiziert sind, ist eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen. In diesem Zeitraum müssen sie die neuen Anforderungen erfüllen, oder sie verlieren ihren Status. Anlass für die Reform ist Breuer zufolge eine weitreichende Veränderung der Krankenhauslandschaft in Deutschland: „Es gibt einen Trend, dass Krankenhäuser sich mehr auf elektive Eingriffe konzentrieren und nicht mehr rund um die Uhr eine Notfallversorgung vorhalten.“
Die DGU ist aber auf eine hohe Versorgungsqualität bei Schwerstverletzten angewiesen, denn: „In diese Gruppe fallen zwar nur 10 Prozent aller stationären Fälle die uns betreffen. Sie machen für die DGU aber 80 Prozent der Kosten aus“, erklärte Breuer. Mit der neuen Zertifizierung wolle die DGU jedoch nicht an den Behandlungskosten sparen, betonte er. „Diese machen den kleineren Teil unserer Kosten aus.“
Die Ausgaben für Rentenansprüche und fortlaufende Rehabilitationsmaßnahmen seien höher. Durch eine bessere Qualität der medizinischen Versorgung hofft die DGU an diesen Stellen Kosten einzusparen, erklärte der DGU-Hauptgeschäftsführer. Er erwartet, dass sich nach der Übergangsfrist nur halb so viele Kliniken für VAV und SAV qualifizieren werden wie bislang.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: