Politik

Union und SPD: Gesetz zu Sterbehilfe ohne Fraktionszwang

  • Dienstag, 7. Januar 2014

Berlin – Führende Politiker von Union und SPD fordern eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe über die Parteigrenzen hinweg ohne Fraktionszwang. „Es geht hier in jedem Fall um eine Gewissensentscheidung“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvor­sitzende Eva Högl heute der Welt. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sprach sich ebenfalls dafür aus, die Sterbehilfe jenseits von Parteigrenzen neu zu regeln. „Das ist eine bioethische Frage“, sagte er der Zeitung. „Es war in der Vergangenheit regelmäßig der Fall, dass wir hier nicht entlang von

Partei- und Fraktionsgrenzen Anträge formulieren, sondern das aus der Mitte des Parlaments tun.“ „Wir haben in vergleichbaren Fällen gute Erfahrungen gemacht, im Parlament das Instrument von Gruppenanträgen zu nutzen“, sagte Högl. Bei Gruppen­anträgen finden sich Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen im Bundestag zu gemein­samen Gesetzesinitiativen zusammen.

Sie sind dann bei der entscheidenden Abstimmung im Parlament nicht an Parteilinien gebunden, sondern entscheiden komplett frei. Das Verfahren ist bisher ausschließlich bei Gewissenentscheidungen üblich, die grundsätzliche Fragen von Leben und Tod berühren.

„Die über alle Parteigrenzen hinweg kontrovers geführte Diskussion um die Sterbehilfe zeigt auch, dass wir uns Zeit nehmen sollten, um auch eine breite gesellschaftliche Diskussion zu führen“, sagte die SPD-Rechtspolitikerin Högl.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte sich gestern für ein klares Verbot jeglicher organisierten Form der Beihilfe zur Selbsttötung ausgesprochen. Auch die Bundesärztekammer und die Deutsche Stiftung Patientenschutz schlossen sich dieser Forderung an. In den Koalitionsverhandlungen hatten sich CDU, CSU und SPD nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen können.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte in der vergangenen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht, der lediglich die gewerbsmäßige, auf Gewinne angelegte Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellt. Große Teile der Union und die Kirchen fordern aber, dass jede Form der organisierten geschäftsmäßigen Sterbehilfe – zum Beispiel auch gebührenfrei in Stiftungen und Vereinen – verboten wird.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, erklärte, der neue Bundestag müsse jede Form der beruflichen und der organisierten Suizidbeihilfe sowie die Werbung für solche Angebote gesetzlich verbieten. Jeder Mensch müsse darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase alle mögliche Unter­stützung durch eine qualifizierte Palliativmedizin und Hospizbegleitung erhält. Dies müsse zum Schwerpunkt der Gesundheitspolitik werden.

Ausdrücklich rief Glück die Christen auf, sich verstärkt für den Ausbau der Hospizbe­gleitung und Palliativmedizin zu engagieren. Dies werde zu einem «Prüfstein für die Glaubwürdigkeit unseres Einsatzes für die Unverfügbarkeit menschlichen Lebens», so der CSU-Politiker.

Dagegen bezeichnete der Humanistische Verband Deutschlands die Forderung Gröhes nach einem Suizidhilfe-Verbot als „Politik gegen die Menschenwürde”. Die überwiegende Mehrheit der Menschen lehne auch bei den Fragen der letzten Phase des Lebens eine Bevormundung ab.

kna

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