Unionsfraktion schiebt neue Debatte zum Selbstbestimmungsgesetz an

Berlin – Das Selbstbestimmungsgesetz hat im Jahr 2023 das viel kritisierte Transsexuellengesetz abgelöst. Damals sorgte aber auch die Neuregelung für Diskussionen. Jetzt will die Unionsfraktion die von der Ampelregierung aus SPD, FDP und Grünen beschlossene Neuregelung einschränken.
„Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermöglicht, schafft Einfallstore für möglichen Missbrauch“, sagte der Justiziar der Unions-Fraktion, Martin Plum, der Süddeutschen Zeitung. Die SPD und das CDU-geführte Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) reagierten zurückhaltend auf den Vorstoß.
Seit der Einführung des Selbstbestimmungsrechts reicht eine Erklärung beim Standesamt aus, um Geschlechtseintrag oder Vornamen zu ändern. Zuvor wurden unter anderem dafür psychologische Gutachten verlangt.
Die Unionsfraktion unterstützt dem SZ-Bericht zufolge einen Vorstoß der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt für eine Rechtsverschärfung. Die drei Länder fordern einen „gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch“.
Dieser Vorstoß setze „an der richtigen Stelle an“, sagte Plum. Entscheidend sei: „Missbrauch wirksam zu verhindern und Standesämtern rechtssichere Handlungsmöglichkeiten zu geben“. Er verwies auf den Fall der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich.
Liebich war – noch als Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Später ließ Liebich den Geschlechtseintrag ändern und den Vornamen auf Marla-Svenja anpassen.
Zum Haftantritt wurde Liebich dann in ein Frauengefängnis geladen, erschien dort jedoch nicht. Seit der Festnahme an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland sitzt Liebich in tschechischer Haft, ein Gericht ordnete vorgestern die Auslieferung nach Deutschland an.
Eine Sprecherin des Familienministeriums, das innerhalb der Bundesregierung die Federführung für das Selbstbestimmungsgesetz hat, verwies auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung auf dessen laufende Evaluierung.
„Auf Grundlage der Ergebnisse“ der Evaluation würden „sodann etwaige gesetzliche oder administrative Handlungsbedarfe in den Blick genommen werden“, sagte die Sprecherin. Vor der parlamentarischen Sommerpause werden allerdings noch keine Ergebnisse erwartet.
„Wir sind eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern kann“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der Zeitung. Das gelte auch für den Fall Liebich.
„Aber wenn die Justizministerkonferenz Vorschläge macht, dann sehen wir uns die auf jeden Fall an“, erklärte er. Wenn dort von den Praktikern aus den Bundesländern Nachbesserungsbedarf gesehen werde, „prüfen wir das und werden gegebenenfalls tätig“.
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