Universitätsmedizin Greifswald muss Altersversorgung neu regeln
Greifswald – Die Universitätsmedizin Greifswald (UMG) muss die betriebliche Altersversorgung für ihre Mitarbeiter neu regeln. Grund sei eine zunehmende Deckungslücke zwischen den eingezahlten Beiträgen und den zu leistenden Rentenansprüchen, wie die Einrichtung heute mitteilte.
Die Deckungslücke betrage aktuell 600.000 bis 700.000 Euro pro Jahr. Da in den nächsten Jahren die Zahl der in Rente gehenden Mitarbeiter stark steigen werde, werde sich die Lücke auf etwa drei bis vier Millionen Euro pro Jahr vergrößern. Die landeseigene Universitätsmedizin hat deshalb eigenen Angaben zufolge die betroffenen Verträge mit dem Versorgungswerk DUK zum Jahresende gekündigt.
Betriebliche Altersversorgung wurde 2003 an einen privaten Finanzdienstleister übertragen
Als Grund nannte die UMG die im Jahr 2003 erfolgte Übertragung der betrieblichen Altersversorgung für etwa 2.760 nichtärztliche Mitarbeiter von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) an den privaten Finanzdienstleister Versorgungswerk DUK. Dort habe man seinerzeit deutlich höhere Zinsen erwartet. Zudem sei die Einrichtung von einem Anstieg der VBL-Beiträge ausgegangen.
Anfangs führte diese unter dem damaligen Kaufmännischen Vorstand Gunter Gotal eingeführte Regelung auch zu Einsparungen. Mit der Übertragung an den DUK habe man gerade in den Jahren 2008 bis 2014 im Vergleich zum VBL deutlich günstigere Beitragszahlungen gehabt.
Jedoch ergebe sich nun aufgrund der schlechten Zinsentwicklung beim Renteneintritt eine Nachschusspflicht, um den Mitarbeitern ihre zugesicherten Ansprüche zu zahlen. „Die Ausgleichszahlungen sind eine Zusatzbelastung, die die Universitätsmedizin künftig nicht allein stemmen kann“, sagte der Kaufmännische Vorstand Marie le Claire. Die Probleme aus der Vergangenheit würden nun aktiv und in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat angegangen.
Verträge zur betrieblichen Altersversorgung gekündigt
Die Universitätsmedizin hat die Notbremse gezogen und die Verträge zur betrieblichen Altersversorgung über den DUK zum Jahresende gekündigt. Damit soll die Unterdeckung begrenzt und verhindert werden, dass Deckungslücken bei Neuanstellungen entstehen. Für die Zeit ab 2019 würden derzeit Alternativen der betrieblichen Altersversorgung geprüft. Die UMG betonte, dass für die Beschäftigten der volle Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung sichergestellt sei. Die Mitarbeiter waren in der Vorwoche informiert worden.
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