Urteil: Krankenkasse muss Krebsbehandlung im Ausland nicht bezahlen
Darmstadt – Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine spezielle Krebsdiagnostik im Ausland nicht erstatten. Die Kassen müssten nur die vom Leistungskatalog erfasste Behandlung übernehmen, teilte das hessische Landessozialgericht am Montag in Darmstadt mit. Das gilt demnach auch bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, wenn zumutbare Alternativen zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf "Spitzenmedizin um jeden Preis" bestehe nicht.
Ein 74 Jahre alter Mann aus Südhessen hatte geklagt, weil seine Krankenkasse die Kostenübernahme für eine spezielle, nur von einem Arzt in den Niederlanden angebotene Computertomographie abgelehnt hatte. Seine Klage lehnte das Sozialgericht mit der Begründung ab, dass die Krankenkassen nicht alles leisten müssten, was als Mittel zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar sei
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