Urteil: RBB-Bericht zu Krebsmittelskandal teils unzulässig

Potsdam – Im Fall um einen möglicherweise illegalen Handel mit eventuell gestohlenen Krebsmedikamenten hat das Landgericht Berlin einer Unterlassungsklage der Brandenburger Pharmafirma Lunapharm gegen den Fernsehsender RBB teilweise stattgegeben.
Das Gericht habe entschieden, dass der Teil des im ARD-Magazin „Kontraste“ ausgestrahlten Beitrags, der Lunapharm unter den Verdacht krimineller Machenschaften gestellt habe, unzulässige Verdachtsberichterstattung gewesen sei, bestätigte Gerichtssprecher Thomas Heymann heute. Dieser Teil des Berichts vom vergangenen Jahr sei vorverurteilend gewesen, rügte die Kammer.
Der Teil des Berichts, der sich mit einer möglichen Unwirksamkeit der Krebsmedikamente befasste, sei jedoch zulässig gewesen, weil es sich dabei um Fragen des Patientenwohls gehandelt habe, berichtete Heymann. Eine Unwirksamkeit sei nicht vorverurteilend als feststehende Tatsache dargestellt worden, so die Richter.
Eine Forderung von Lunapharm nach Schadenersatz lehnte das Gericht ab. Dieses Urteil sei noch nicht rechtskräftig, betonte der Sprecher. Dagegen könne innerhalb eines Monats Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.
Der Sprecher des RBB, Justus Demmer, betonte in einer ersten Stellungnahme, das Gericht habe der Klage von Lunapharm nur in Teilen stattgegeben. „Wir sind weiter von der Richtigkeit unserer Recherchen überzeugt, werden das Urteil eingehend prüfen und behalten uns explizit vor, Berufung einzulegen“, erklärte Demmer auf Anfrage. Daneben verwies er auf laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam in dem Fall.
Der Sprecher von Lunapharm, Klaus Kocks, sprach von einer „Klatsche für den RBB“. Er verwies darauf, dass es bei der Überprüfung der Rückstellproben keinerlei Hinweise auf Unwirksamkeit eines Medikaments gegeben habe. „Im Übrigen werden wir eine Schadenersatzklage gegen das Land Brandenburg einreichen“, kündigte Kocks an.
Das Brandenburger Landesgesundheitsamt hatte Lunapharm Anfang des Jahres die Herstellung von Arzneimitteln und den Handel verboten. Daraufhin hatte das Unternehmen beim Verwaltungsgericht Potsdam beantragt, den Vollzug dieser Verbote auszusetzen. Dazu gebe es bislang noch keine Entscheidung des Gerichts, sagte Kocks.
Über einen möglichen Skandal um eventuell gestohlene Krebsmittel in Griechenland hatte im Juli vergangenen Jahres das ARD-Magazin „Kontraste“ berichtet. Weil das zuständige Landesgesundheitsamt trotz frühzeitiger Hinweise von griechischen Behörden zunächst nicht reagiert hatte, musste die damalige Landesgesundheitsministerin Diana Golze (Linke) Ende August zurücktreten.
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