Politik

Urteil: Sterbewilliges Paar ohne Recht auf Zugang zu tödlicher Dosis

  • Dienstag, 15. Dezember 2015

Köln – Ein zur Selbsttötung entschlossenes Ehepaar ist mit dem Versuch gescheitert, die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Medikamentendosis gerichtlich zu erzwingen. Weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebe sich ein Recht auf eine entsprechende staatliche Erlaubnis, befand das Verwaltungsgericht Köln in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Gegen die Entscheidung kann das Ehepaar Berufung einlegen. (Az. 7 K 14/15)

Die 1937 und 1944 geborenen Kläger hatten 2014 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolglos die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital nach dem Betäubungsmittelgesetz beantragt. Gegen die Ablehnung ihres Antrags durch das Bundesinstitut riefen die Eheleute das Verwaltungsgericht an.

In dem Verfahren machten sie geltend, sie hätten sich nach reiflicher Überlegung zur Selbsttötung entschlossen. Obwohl sie beide nicht unter erheblichen Erkrankungen litten, spürten sie ein Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte. Sie wollten sich und ihren Angehörigen einen jahrelangen Verfall und einen qualvollen Tod ersparen. Ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Ableben mit einem Mittel ihrer Wahl folge aus der unantastbaren Menschenwürde und aus den Menschenrechten.

Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht. Eine Erwerbserlaubnis könne grundsätzlich nur erteilt werden, wenn sie mit dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes vereinbar sein. Der Zweck des Gesetzes bestehe darin, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Erlaubnis zum Erwerb der tödlichen Sustanz sei damit aber nicht vereinbar.

Die Richter sahen sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin in ihrer Auffassung durch die jüngste Entscheidung des Bundestags bestätigt, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Zudem verwies das Gericht auf gleichlautende eigene Entscheidungen aus den Jahren 2006 und 2014.

afp

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