Politik

Urteil zu Samenspende: FDP warnt vor Unterhaltsklagen

  • Donnerstag, 7. Februar 2013

Osnabrück – Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zur anonymen Samen­spende warnt die FDP vor Unterhaltsklagen. In einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Donnerstag sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, die Rechtspolitik müsse sich fragen, welche Auswirkungen das Urteil auf die Praxis der Samenspende habe. „Die Samenspende ist für viele Paare in Deutschland ein Weg zur Erfüllung des Kinderwunsches. Dieser Weg sollte auch in Zukunft offen stehen.“

Das Gericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die Tochter eines anonymen Samenspenders das Recht hat, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Der Rechtsexperte der Liberalen warnte, es werde möglicherweise „keine Samenspender mehr geben“, wenn diese künftig befürchten müssten, dass gegen sie erfolgreich Unterhaltsklagen geführt würden oder die Nachkommen innerhalb der Familie des Spenders erbrechtliche Nachteile befürchten müssten.

Fest stehe, dass den Samenspender nach bestehender Rechtslage grundsätzlich alle Rechte und Pflichten der leiblichen Vaterschaft treffen würden, wenn er als Vater festgestellt werde, betonte Buschmann.

kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung