Urteil zu Samenspende: FDP warnt vor Unterhaltsklagen
Osnabrück – Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zur anonymen Samenspende warnt die FDP vor Unterhaltsklagen. In einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Donnerstag sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, die Rechtspolitik müsse sich fragen, welche Auswirkungen das Urteil auf die Praxis der Samenspende habe. „Die Samenspende ist für viele Paare in Deutschland ein Weg zur Erfüllung des Kinderwunsches. Dieser Weg sollte auch in Zukunft offen stehen.“
Das Gericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die Tochter eines anonymen Samenspenders das Recht hat, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Der Rechtsexperte der Liberalen warnte, es werde möglicherweise „keine Samenspender mehr geben“, wenn diese künftig befürchten müssten, dass gegen sie erfolgreich Unterhaltsklagen geführt würden oder die Nachkommen innerhalb der Familie des Spenders erbrechtliche Nachteile befürchten müssten.
Fest stehe, dass den Samenspender nach bestehender Rechtslage grundsätzlich alle Rechte und Pflichten der leiblichen Vaterschaft treffen würden, wenn er als Vater festgestellt werde, betonte Buschmann.
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