US-Gericht reduziert Strafzahlung gegen Monsanto in Glyphosatprozess

Leverkusen – Ein US-Gericht hat die Milliardenstrafzahlung gegen die Bayer-Tochter Monsanto in einem Glyphosatprozess nach Angaben von Bayer deutlich abgesenkt. Das kalifornische Gericht reduzierte die Gesamtsumme von rund zwei Milliarden Dollar auf rund 86,7 Millionen Dollar (77,8 Millionen Euro), wie Bayer heute mitteilte.
Geklagt hatte ein an Krebs erkranktes Ehepaar. Bayer bezeichnete die Absenkung der Strafzahlung als „Schritt in die richtige Richtung“, will aber Berufung gegen die Verurteilung einlegen. Eine Jury in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien hatte Monsanto im Mai zur Zahlung von zwei Milliarden Dollar an das Ehepaar Pilliod verurteilt.
Beide Senioren sind am Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt und machen dafür das glyphosathaltige Roundup verantwortlich, das sie seit 1982 zur Unkrautbekämpfung nutzten. Der Superior Court of the State of California milderte diese Entscheidung nun ab.
Bayer kündigte Berufung an. Das Urteil entspreche nicht „der Beweislage in dem Verfahren“. Es stehe „im Widerspruch zu dem umfangreichen Bestand wissenschaftlich zuverlässiger Erkenntnisse und den Schlussfolgerungen führender Regulierungsbehörden weltweit“, teilte der Konzern mit. Diese bestätigten laut Bayer, dass glyphosatbasierte Herbizide bei sachgemäßer Verwendung „sicher sind und Glyphosat nicht krebserregend ist“.
In der Forschung ist die Frage, ob die in Roundup enthaltene Chemikalie Glyphosat eine krebsauslösende Wirkung hat, umstritten. Die US-Umweltbehörde EPA und auch die Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland gelangten zu dem Schluss, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgeht. Dagegen konstatierte die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) vor drei Jahren, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: