Ausland

US-Gericht reduziert Strafzahlung gegen Monsanto in Glyphosatprozess

  • Freitag, 26. Juli 2019
/dpa
/dpa

Leverkusen – Ein US-Gericht hat die Milliardenstrafzahlung gegen die Bayer-Tochter Monsanto in einem Glyphosatprozess nach Angaben von Bayer deutlich abgesenkt. Das kalifornische Gericht reduzierte die Gesamtsumme von rund zwei Milliarden Dollar auf rund 86,7 Millionen Dollar (77,8 Millionen Euro), wie Bayer heute mitteilte.

Geklagt hatte ein an Krebs erkranktes Ehepaar. Bayer bezeichnete die Absenkung der Strafzahlung als „Schritt in die richtige Richtung“, will aber Berufung gegen die Verurtei­lung einlegen. Eine Jury in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien hatte Monsanto im Mai zur Zahlung von zwei Milliarden Dollar an das Ehepaar Pilliod verurteilt.

Beide Senioren sind am Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt und machen dafür das glypho­sathaltige Roundup verantwortlich, das sie seit 1982 zur Unkrautbekämpfung nutzten. Der Superior Court of the State of California milderte diese Entscheidung nun ab.

Bayer kündigte Berufung an. Das Urteil entspreche nicht „der Beweislage in dem Verfah­ren“. Es stehe „im Widerspruch zu dem umfangreichen Bestand wissenschaftlich zuver­lässi­ger Erkenntnisse und den Schlussfolgerungen führender Regulierungsbehörden welt­weit“, teilte der Konzern mit. Diese bestätigten laut Bayer, dass glyphosatbasierte Herbi­zide bei sachgemäßer Verwendung „sicher sind und Glyphosat nicht krebserregend ist“.

In der Forschung ist die Frage, ob die in Roundup enthaltene Chemikalie Glyphosat eine krebsauslösende Wirkung hat, umstritten. Die US-Umweltbehörde EPA und auch die Auf­sichtsbehörden in der EU und Deutschland gelangten zu dem Schluss, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgeht. Dagegen konstatierte die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) vor drei Jahren, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung