US-Gericht setzt Verkaufsverbot für E-Zigarettenmarke Juul vorerst aus

New York – Ein US-Gericht hat ein behördlich verfügtes Verkaufsverbot für sämtliche Produkte des E-Zigaretten-Herstellers Juul vorerst gestoppt. Das Verkaufsverbot sei ausgesetzt, während das Gericht einen Antrag des Unternehmens auf einstweilige Verfügung prüfe, hieß es in einer Entscheidung.
Die US-Arzneimittelbehörde FDA hatte vergangene Woche ein Verkaufsverbot über Juul-Produkte verhängt und bemängelt, der Hersteller habe keine ausreichenden Daten über die mit den E-Zigaretten verbundenen „möglichen toxikologischen Gefahren“ vorgelegt.
In einer zweijährigen Prüfung kam die FDA nach eigenen Angaben zu dem Schluss, Juul habe nicht nachgewiesen, dass die Vermarktung seiner Produkte im Einklang mit der „öffentlichen Gesundheit“ stehe. Studienergebnisse geben demnach Anlass zur Besorgnis – unter anderem hinsichtlich möglicher Schädigungen des Erbguts sowie möglicherweise schädlicher Chemikalien.
Der Hersteller Juul Labs war bereits im Jahr 2019 in die Kritik geraten, als er E-Zigaretten mit Frucht- und Bonbongeschmack herausbrachte. Die Produkte wurden für einen Anstieg des Konsums von E-Zigaretten unter Jugendlichen verantwortlich gemacht.
Im Januar 2020 erklärte die FDA dann den Verkauf von E-Zigaretten mit anderen Geschmacksrichtungen als Tabak oder Menthol für illegal – sofern sie nicht ausdrücklich von der Regierung genehmigt werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: