Ausland

US-Prozess um Social-Media-Sucht: Staatsanwältin wirft Meta „Ausnutzung“ von Kindern vor

  • Mittwoch, 19. August 2026
Eltern halten Fotos ihrer verstorbenen Kinder in den Händen, während sie vor dem Ronald V. Dellums Federal Building und US-Gerichtsgebäude gegen Social-Media-Plattformen protestieren. Für den Facebook-Konzern Meta hat ein potenziell folgenschwerer Prozess begonnen, in dem es um die Nutzung seiner Apps durch Kinder geht. /picture alliance, FR34727 AP, Noah Berger
Eltern halten Fotos ihrer verstorbenen Kinder in den Händen, während sie vor dem Ronald V. Dellums Federal Building und US-Gerichtsgebäude gegen Social-Media-Plattformen protestieren. Für den Facebook-Konzern Meta hat ein potenziell folgenschwerer Prozess begonnen, in dem es um die Nutzung seiner Apps durch Kinder geht. /picture alliance, FR34727 AP, Noah Berger
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Oakland – Schwere Vorwürfe gegen den Mutterkonzern von Instagram und Facebook: In einem womöglich wegweisenden US-Prozess um Social-Media-Sucht hat die Staatsanwaltschaft dem US-Unternehmen Meta vorgeworfen, Kinder und Jugendliche abhängig gemacht zu haben.

Der Konzern habe die Funktionsweise ihrer Gehirne „ausgenutzt“ und die Öffentlichkeit gezielt in die Irre geführt, sagte Kaliforniens stellvertretende Generalstaatsanwältin Megan O'Neill gestern in ihrem Eröffnungsplädoyer. Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück.

Meta muss sich vor dem Gericht im kalifornischen Oakland wegen des Vorwurfs verantworten, mit seinen Onlinenetzwerken Minderjährige abhängig und damit psychisch krank zu machen. In den USA wurde schon eine Vielzahl von Prozessen gegen Online-Netzwerke angestrengt. Diesmal steht erstmals eine Entscheidung auf Bundesebene an.

Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey führen den Pilotprozess stellvertretend für 29 Bundesstaaten. Weitere Prozesse gegen Anbieter von Online-Diensten wie Tiktok, Snapchat und Youtube werden erwartet.

„Metas Geschäftsmodell lässt sich auf vier einfache Punkte reduzieren: Nutzer an sich binden, sie so lange wie möglich halten, ihre Daten abschöpfen, und dann die Wahrheit vor der Öffentlichkeit verbergen“, führte Kaliforniens stellvertretende Generalstaatsanwältin O'Neill aus.

Colorados Generalstaatsanwalt Phil Weiser sagte bei einer Pressekonferenz, die Bundesstaaten griffen nun dort ein, „wo der Kongress es versäumt hat zu handeln“. Er zog einen Vergleich zu wegweisenden Klagen gegen Tabakkonzerne in der Vergangenheit und deren Folgen für das Gesundheitswesen.

Metas Anwalt Paul Schmidt gestand in seinem Eröffnungsplädoyer zwar ein, dass einige Nutzer durch Onlinenetzwerke zu Schaden gekommen seien. Der Konzern habe aber immer „versucht, Instrumente zu entwickeln, um ihnen zu helfen“. Bereits vor Prozessbeginn hatte Meta alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Der frühere Meta-Technikchef Arturo Bejar sagte vor Gericht, dass es in Facebooks Anfangsjahren vor allem um eine schnelle Entwicklung gegangen sei. Sicherheit und Schutz von Nutzern seien „oft ein nachträglicher Gedanke gewesen“. Meta hatte versucht, eine Zeugenaussage Bejars zu verhindern. Das wies Richterin Yvonne Gonzalez Rogers zurück.

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Aktivisten und Mütter, deren Kinder nach ihren Angaben in Folge der Nutzung der Onlinedienste Suizid begangen hatten. „Kein Unternehmen – ganz egal, wie reich, einflussreich oder vermeintlich unangreifbar es sich fühlt – darf über der Wahrheit, dem Gesetz und unseren Kindern stehen“, sagte die Mutter Lori Schott.

Mehrere US-Bundesstaaten verlangen in dem Prozess Beschränkungen bei Instagram- und Facebookfunktionen sowie eine Strafzahlung von rund 200 Milliarden Dollar (rund 173 Milliarden Euro). Die Summe ergibt sich daraus, dass die Generalstaatsanwaltschaften für jeden betroffenen Heranwachsenden im Land mehrere tausend Dollar Strafe veranschlagen.

Bei den geforderten Beschränkungen geht es um Funktionen wie das Endlos-Scrollen, sehr häufige Benachrichtigungen und das Zählen von „Gefällt mir“-Reaktionen. Die Kläger wenden sich also gegen die Art, wie die Onlinenetzwerke konzipiert sind, und nicht gegen die Inhalte, die sie verbreiten – denn hierbei gesteht das US-Recht den Netzwerken weitgehende Immunität zu.

Die Anklage will auch Meta-Chef Mark Zuckerberg zu den Vorwürfen befragen. Vorgeladen ist auch Instagram-Chef Adam Mosseri. Mit einem Urteil wird Anfang Oktober gerechnet. Der Prozess geht auf die sogenannten Facebook Files zurück, welche die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen Ende 2021 veröffentlichte.

Dabei handelt es sich um tausende Seiten mit den Ergebnissen einer konzerninternen Recherche zu den Auswirkungen der Onlinenetzwerke von Meta auf die seelische Gesundheit minderjähriger Nutzerinnen.

Obwohl die schädlichen Auswirkungen des Social-Media-Konsums dem Konzern demnach bekannt waren, wies er in öffentlichen Stellungnahmen Bedenken und Warnungen zurück. Gleichzeitig soll er die Netzwerke absichtlich so konzipiert haben, dass sie Suchtverhalten hervorrufen.

Nach diesen Enthüllungen leiteten dutzende US-Bundesstaaten eine gemeinsame Untersuchung der Vorwürfe ein. Zwei Jahre später reichten 29 von ihnen Klage gegen Meta ein. Sollte der Konzern vor Gericht unterliegen, soll er mit allen klagenden Bundesstaaten eine Vereinbarung schließen.

Der Prozess belaste Meta vor allem wegen möglicherweise umzusetzender Änderungen bei seinen Onlinediensten und wegen eines möglichen Imageschadens, sagte Vincent Joralemon von der Universität Berkeley in Kalifornien.

Er verglich den Prozess mit den Klagen dutzender US-Bundesstaaten gegen vier führende Tabakkonzerne wegen der gesundheitlichen Folgen des Rauchens Ende der 90er Jahre. Dabei errangen die Kläger 1998 einen wegweisenden Vergleich. Dieser verpflichtete die Tabakkonzerne zu hohen Geldstrafen und Änderungen bei der Produktwerbung.

Wenn Sie Suizidgedanken haben oder bei einer anderen Person wahrnehmen: Kostenfreie Hilfe bieten in Deutschland der Notruf 112, die Telefonseelsorge 0800/1110111 und das Info-Telefon Depression 0800/3344 533. Weitere Infos und Adressen unter www.deutsche-depressionshilfe.de. 

afp

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