Verbände fordern Korrekturen am Psych-EntgG
Berlin – Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) sowie psychiatrische und psychosomatische Verbände haben in einer gemeinsamen Resolution davor gewarnt, dass das geplante „Gesetz zur Einführung eines pauschalierten Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen“ (Psych-EntgG) die psychiatrische Versorgung gefährde.
„Die Besonderheiten in der Versorgung psychisch kranker Menschen finden bei der Entwicklung des neuen Vergütungssystems für die Leistungen der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken noch keine akzeptable Berücksichtigung“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Er forderte, dass sich das Vergütungssystem an der Versorgung orientieren müsse, nicht umgekehrt.
Die Gesetzesinhalte blieben noch weit hinter den Erwartungen der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken zurück, so Baum. „Zentrale Sorge ist es, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Umstellung der Vergütung auf behandlungsabhängige, bundeseinheitliche Tagespauschalen in der jetzigen Fassung die in Deutschland bewährten Versorgungsstrukturen und die Versorgungsqualität gefährden“, sagte der DKG-Geschäftsführer.
Die Unterzeichner der Resolution forderten daher Korrekturen am Gesetzentwurf. Es sei nicht akzeptabel, dass der Gesetzentwurf die schon heute steigende Zahl der psychischen Erkrankungen und damit die Morbiditätslast noch stärker als bisher den Krankenhäusern aufbürde. Zudem müsse künftig eine ausreichende Personalausstattung der Kliniken gewährleistet werden. „Tarifbedingte Personalkostensteigerungen müssen in voller Höhe in die Finanzierung der Krankenhäuser einfließen und dürfen nicht länger durch die Grundlohnrate gekappt werden“, heißt es in der Resolution.
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