Ärzteschaft

Verbände fordern Unterstützung aller Gesundheitsberufe im Krankenhaus

  • Freitag, 14. Dezember 2018
/dpa
/dpa

Berlin – Sieben ärztliche, psychotherapeutische und Heilmittelverbände haben an den Gesetzgeber appelliert, die vor Kurzem beschlossenen Regelungen zur Aufstockung des Pflegepersonals auch auf alle anderen Berufsgruppen in den Krankenhäusern anzuwenden. „Die unterzeichnenden Verbände unterstützen die Intention des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes. Mehr Personal in der Pflege ist das Gebot der Stunde“, heißt es in einer heute veröffentlichten Resolution. Die strenge Differen­zierung zwischen Pflegekräften und dem übrigen nichtärztlichen sowie ärztlichen Personalbereich im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) gehe aber an der Realität vorbei und führe zu neuen Verwerfungen.

Die Personalsituation dürfe nicht isoliert für den Bereich der Pflege betrachtet werden. Vielmehr sei sie Teil eines größeren Problems. „Die Fehlanreize und Risiken des DRG-Vergütungssystems, insbesondere betriebswirtschaftliche Anreize zur weiteren Leistungsverdichtung auf Kosten des Klinikpersonals, tragen maßgeblich zu den Personalengpässen in den Krankenhäusern bei“, heißt es in der Resolution.

Viele Krankenhäuser sparen nur am Personal

„In einem Dienstleistungssektor, bei dem der Personalkostenanteil rund 70 Prozent der Betriebskosten ausmacht, reagieren viele Kliniken auf veränderte Entgelte für Krankenhausleistungen mit Personalabbau.“ Diese Abwärtsspirale müsse durchbrochen werden. Die mangelhafte Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer verschärfe die Situation zusätzlich.

Den Berufen außerhalb der Pflege im Krankenhaus drohe nun eine weitere außer­ordentliche Verdichtung ihrer Arbeit. Es bestehe das große Risiko, dass Einsparungen, die bislang im Bereich der Pflege vorgenommen worden seien, nun auf andere Berufsgruppen verlagert würden und deren Lage sogar verschlechterten, schreiben die Verbände.

Volle Finanzierung neuer Stellen in allen Bereichen

Die Mittel, mit denen der Gesetzgeber reagieren müsse, um die Misere aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern zu beenden, seien im PpSG beschrieben: die volle Finanzierung neuer Stellen, ein hundertprozentiger Tarif­ausgleich, eine Personalbemessung, die sich am Soll und nicht am Ist im DRG-System orientiert, zusätzliche Mittel für im DRG-System nicht abgebildete Leistungen sowie die Ausgliederung des gesamten Krankenhauspersonals aus dem DRG-System.

„In gleicher Weise müssen diese Maßnahmen für die Pflege, aber auch für die Ärzte, Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden, Mitarbeiter im Wirtschaftsdienst und für die medizinisch-technischen Dienste, Physiotherapeuten, Psychologischen Psycho­therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Sozialarbeiter und Verwaltungskräfte gelten“, fordern die Verbände. Insofern solle das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in einem nächsten Schritt zu einem Krankenhauspersonal-Stärkungsgesetz weiterentwickelt werden.

Die Resolution wurde unterzeichnet vom Marburger Bund, der Bundespsycho­thera­peuten­kammer, dem Deutschen Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie, dem Deutschen Bundesverband für Logopädie, dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten, dem Deutschen Verband für Physiotherapie und dem Verband Physikalische Therapie.

fos

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung