Verband kritisiert Schlechterstellung von Medizinischen Versorgungszentren
München – Widersprüchliche gesetzliche Vorgaben für die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), welche Ärzte in den Einrichtungen schlechter stellen, hat der Bundesvereinigung ambulante spezialfachärztliche Versorgung kritisiert. Laut dem Verband können die MVZ-Ärzte deutlich weniger Leistungen abrechnen als ihre freiberuflich tätigen Kollegen. „Damit könnten MVZ, die der Gesetzgeber eigentlich fördern wollte, wirtschaftlich unattraktiv werden“, sagte der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns und jetzige Verbandsvorsitzende Axel Munte.
Hintergrund ist, dass die KV angestellten Ärzten bei einer Vollzulassung eine Arbeitszeit von 520 Stunden pro Quartal zubilligt, das entspricht vierzig Stunden pro Woche. Haben diese Ärzte mehr Leistungen abgerechnet, als das KV-Zeitbudget zulässt, drohen im Rahmen der Abrechnungsprüfung Kürzungen.
Ein freiberuflich tätiger Arzt mit Vollzulassung hingegen kann pro Quartal 780 Stunden an Leistungen abrechnen, also sechzig Stunden pro Woche. „Die KV handelt hier formal durchaus korrekt, da ein Vertragsarztsitz bei Angestellten mit vierzig Wochenstunden bewertet wird. Die rechtlichen Vorgaben entsprechen einfach nicht mehr den aktuellen Anforderungen moderner Versorgungsstrukturen“, sagte Munte.
Der Verband forderte Gesetzgeber und gemeinsame Selbstverwaltung auf, alle Formen der vertragsärztlichen Tätigkeit wirtschaftlich und wettbewerblich gleichzustellen.
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