Verbesserte augenärztliche Versorgung für Kleinkinder in Nordrhein
Düsseldorf – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die Techniker Krankenkasse (TK) wollen die medizinische Versorgung von Kleinkindern mit einer augenärztlichen Untersuchung zur Früherkennung von Sehschwächen verbessern. Das neue Angebot umfasst unter anderem eine Sehschärfenmessung und eine Refraktionsbestimmung. Nutzen können den Augen-Check alle bei der TK versicherten Kinder vom 31. bis zum 42. Lebensmonat sowie Kinder von sechs bis zwölf Monaten, die zu einer Risikogruppe gehören, weil beispielsweise Eltern oder Geschwister schielen.
„Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit der TK einen großen Schritt nach vorne bei der Versorgung der Kinder in Nordrhein machen“, sagte Peter Potthoff, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, betonte, dass mit dem neuen Angebot eine Vorsorgelücke geschlossen werde.
„Wir ergänzen den gesetzlichen Leistungskatalog an einer für die gesunde Entwicklung der Kinder besonders zentralen Stelle“, sagte er. Denn Sehminderungen, die oft weder den Eltern noch den Kindern auffallen, könnten später kaum oder gar nicht mehr behoben werden, „Deshalb ist die Früherkennung entscheidend“, so Aalst.
Teilnahmeberechtigt an dem neuen Vertrag sind alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Augenärzte aus dem Bereich Nordrhein – eine gesonderte Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich. Die Vorsorgeuntersuchung wird dem behandelnden Augenarzt mit 40 Euro zusätzlich vergütet.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: