Ausland

Verbot von Raucherzonen in Spanien: Keine Entschädigung für Lokale

  • Montag, 17. März 2014

Madrid – Der spanische Staat muss Gaststätten nicht für finanzielle Einbußen ent­schädigen, die durch die Verschärfung des Anti-Tabak-Gesetzes entstanden sind. Der Oberste Gerichtshof wies in einem am Samstag veröffentlichten Urteil die Klage eines Spielsalons und mehrerer Restaurants zurück, die eine Entschädigung in Höhe von insgesamt einer Millionen Euro verlangt hatten.

Diese Summe hatten die Lokale für die Einrichtung abgetrennter Raucherzonen investiert, die nach dem Gesetz von 2005 noch zugelassen waren. Mit der Reform des Anti-Tabak-Gesetzes 2010 wurde das Rauchen in öffentlichen Lokalen jedoch grundsätzlich verboten. Auch Raucherkneipen und Raucherzimmer sind in Spanien seither nicht mehr zugelassen.

Die Richter begründeten die Abweisung der Klage damit, dass die Lokale sich nicht darauf hätten verlassen sollen, dass die Raucherecken für lange Zeit erlaubt bleiben würden. Sie hoben nach Informationen der Nachrichtenagentur Efe hervor, dass die Entwicklung damals in ganz Europa in Richtung auf ein Verbot gegangen sei.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung