Politik

Verbraucherschützer für strengere Informationspflicht zu Allergen

  • Montag, 4. August 2014
Uploaded: 04.08.2014 18:13:05 by mis
dpa

Berlin – Verbraucherschützer haben die Pläne der Bundesregierung zur Kennzeichnung von Allergenen in nicht verpackten Lebensmitteln als unzureichend kritisiert. Das Vor­haben, dass unter bestimmten Voraussetzungen weiter mündliche Informationen zu Allergien auslösenden Stoffen bei loser Ware ausreichten, sei zu fehleranfällig und zu vage formuliert, heißt es in einer Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundes­verbands (vzbv) zum entsprechenden Entwurf des Bundeslandwirtschafts­ministerium, die der vzbv heute veröffentlichte.

„Informationen müssen auch bei losen Waren in jedem Fall schriftlich dokumentiert und für den Verbraucher auf Wunsch einsehbar sein sowie für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen aufbewahrt werden“, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Die Bundesregierung arbeitet an der Änderung der bisherigen Regelungen, weil Mitte Dezember eine neue EU-Verordnung in Kraft tritt, die eine bessere Information der Verbraucher zu allergenen Stoffen in Lebensmitteln gewähren soll. Erstmals ist dann auch die genaue Kennzeichnung von derartigen Inhaltsstoffen bei loser Ware verpflichtend. Dazu zählen etwa Backwaren beim Bäcker, Wurst an der Fleischtheke oder das Essen in Restaurants und Kantinen.

Über ihre Inhaltsstoffe sollen Kunden dann etwa über Hinweistafeln, Mappen oder in der Speisekarte Informationen beziehen können.

Die genaue Ausgestaltung der EU-weiten Kennzeichnungspflicht darf jeder Mitgliedstaat selbst bestimmen. Die Verbraucherschützer stoßen sich vor allem an dem Passus im Entwurfpapier des Landwirtschaftsministeriums, in dem es heißt, dass eine mündliche Information ausreichen soll, „wenn das Lebensmittel mit einer von den üblicherweise verwendeten Rezepturen abweichenden Rezeptur handwerklich oder in vergleichbarer Art und Weise hergestellt worden ist“. Diese Ausnahmeregelung eröffne zu weite Interpretationsspielräume, kritisierte der vzbv.

Schon wenn etwa dem Bäcker oder Metzger eine Zutat ausgegangen ist und er sie durch eine andere ersetzt hat, würde laut der Verbraucherschützer die Ausnahmeregelung greifen. Zudem bestehe die Gefahr, dass das Bedienpersonal der Kundschaft fehlerhafte Auskünfte erteile. „Für Allergiker kann das gravierende negative Folgen haben“, warnte der vzbv. Das Landwirtschaftsministerium solle deshalb von den Plänen mit der münd­lichen Auskunft Abstand nehmen. Im Herbst soll sich laut Ernährungsministerium der Bundesrat mit dem Verordnungsentwurf befassen.

afp

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