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Verbraucherschützer kritisieren Kasseninformationen zur elektronischen Patientenakte

  • Donnerstag, 5. Dezember 2024
/Toowongsa, stock.adobe.com
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Berlin – Die Verbraucherzentralen kritisieren teils unzureichende Informationen in Krankenkassenanschreiben zum Start elektronischer Patientenakten (ePA) für alle Versicherten Anfang 2025.

Die elektronische Patientenakte biete eine große Chance für eine bessere Versorgung, sagte der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Thomas Moormann. Deshalb müssten die Kassen umfassend und neutral aufklären. „Das ist bislang nicht immer der Fall. Vertrauen ist aber wichtig für den Erfolg der elektronischen Patientenakte.“

Nach einem Gesetz der Ampel-Koalition sollen alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Kasse angelegt bekommen – es sei denn, man lehnt es für sich ab.

Sie soll ein digitaler Speicher etwa für Angaben zu Medikamenten, für Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang begleiten. Vorab müssen die gesetzlichen Kassen allen Versicherten umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung stellen.

Die Verbraucherschützer monierten nach einer Analyse von Versichertenanschreiben von 14 Kassen, dass insbesondere über die Vorteile der ePA informiert werde. Zum Widerspruchsrecht gebe es unterschiedliche Angaben zu Einreichungswegen und Zeiträumen. In den kurz gehaltenen Schreiben werde für weitere Informationen teils auf Internetseiten der Kassen verwiesen. Versicherte ohne internetfähige Geräte seien davon ausgeschlossen.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen erklärte auf Anfrage, es sei bedauerlich, dass Informations­materialien, die Schreiben beigefügt waren, nicht in die Untersuchung einbezogen worden seien. Dies gelte auch für Informationen in Serviceapps, Mitgliedermagazinen und auf Internetseiten. Möglicherweise wäre die Einschätzung positiver ausgefallen, wenn das umfassende Informationsangebot in Gänze betrachtet worden wäre.

dpa

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