Vermischtes

Verbraucherschützer stellen Standards für Fitnessarmbänder auf

  • Donnerstag, 12. April 2018
/dolphfyn, stockadobecom
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Mainz – Fitnessarmbänder, Schrittzähler und andere digitale Geräte zur Erfassung von körperlichen Aktivitäten dürfen nicht zur Überwachung und Kontrolle der Nutzer missbraucht werden. Diese Forderung steht im Zentrum von 14 Handlungs­empfehlungen für die Gestaltung solcher „Wearables“, die das rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerium heute in Mainz vorstellte. „Wearables“ müssten von Anfang an verbraucher- und datenschutzfreundlich ausgelegt sein, sagte Staatssekretärin Christiane Rohleder (Grüne).

Die Empfehlungen sind Ergebnis eines gemeinsamen „Verbraucherdialogs“ mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und dem Landesdatenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann. Bei Überprüfungen der verfügbaren Geräte sei vielfach festgestellt worden, „dass Verbraucher nicht Herr oder Frau der gesammelten Daten sind“, sagte Ulrike von der Lühe als Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Verbraucher müssten ein besseres Gefühl für die Sicherheit dieser Produkte bekommen.

„Datenschutzrechtlich sind das besondere Daten; Gesundheitsdaten unterliegen verstärkten Anforderungen“, sagte Datenschutzbeauftragter Kugelmann. Sich nach den Empfehlungen zu richten, könne für die Hersteller auch ein wichtiger Vorteil im Wettbewerb sein.

„Wearables“ bieten nach den Worten Rohleders ein großes Potenzial für Prävention von Krankheiten und ein gesundheitsbewussteres Verhalten. Aber „wenn der Körper online geht, werden äußerst sensible Daten erhoben“. Die Handlungsempfehlungen sollen auf der nächsten Konferenz der Verbraucherschutzminister der Bundesländer vorgestellt werden. „Wir hoffen, dass wir mit diesem jetzt vorgelegten Praxisleitfaden auch Anstöße für die bundesweite Debatte geben können“, sagte die Staatssekretärin.

dpa

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