Ärzteschaft

Vereinfachte Regelung zum Krankengeld

  • Montag, 31. August 2015

Berlin – Auf eine etwas vereinfachte Regelung für Patienten, die Krankengeld von ihrer Kasse erhalten, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihrem Newsletter „Praxisnachrichten“ hingewiesen.

Danach müssen die Patienten sich seit Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes erst am Tag nach Auslaufen der alten Arbeitsunfähigkeits(AU-)bescheinigung bei ihrem Arzt vorstellen. Damit gilt für das Krankengeld dieselbe Praxis wie für die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber: Gilt die AU-Bescheinigung zum Beispiel bis Dienstag, muss sich der Patient für den Bezug von Krankengeld spätestens am Mittwoch erneut beim Vertragsarzt vorstellen. Dann erhält er ab Mittwoch von seiner Krankenkasse weiter Krankengeld. Nach der alten Regelung hätte er bereits am Dienstag in die Praxis kommen müssen, um ab Mittwoch Krankengeld zu beziehen.

In der Vergangenheit war es laut der KBV immer wieder vorgekommen, dass Patienten den Anspruch auf Krankengeld verloren hatten, weil sie die Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Kasse nicht lückenlos nachweisen konnten. In einigen Fällen kam es sogar zu Schadensersatzansprüchen gegen Ärzte, weil die Patienten den Vorwurf erhoben, nicht informiert worden zu sein.

Auf eine Verbesserung für Ärzte hatte die KBV schon im Juni hingewiesen: Mit der neuen AU-Bescheinigung (Muster 1) fällt der sogenannte Auszahlschein für Krankengeld (Formular 17) weg. Für Krankschreibungen gibt es also nur noch ein Formular statt bislang zwei.

hil

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