Vereinfachtes Zertifizierungsverfahren für Präventionskurse

Berlin – Ende des Jahres läuft die Coronasonderregelung aus, nach der Anbieter von Präventionskursen diese ohne weitere Qualitätsprüfung online weiterführen können. Die Zentrale Prüfstelle Prävention hat aber ein vereinfachten Verfahren entwickelt, mit der die Kursanbieter digitale Livekurse ab dem kommenden Jahr zertifizieren lassen können.
Die Krankenkassen haben dazu die Prüfkriterien für noch nicht zertifizierte Onlineseminare, die ab Januar 2023 beantragt werden, vereinfacht. So entfällt für die Anbieter beispielsweise die komplexe Abfrage zur Sicherstellung der Zielgruppe.
„Um die Qualität und Sicherheit der Streamingangebote nachweislich zu gewährleisten, sind die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz sowie eine Evaluation zur Wirksamkeit, die spätestens nach einem Jahr vom Anbieter vorzulegen ist, aber weiterhin sicherzustellen“, hieß es aus der Prüfstelle.
Aus den vorzulegenden Unterlagen müssten die Ziele, Inhalte, Methodik und adressierte Zielgruppen der vorgesehenen Maßnahme eindeutig hervorgehen.
Die Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen. Sie zertifiziert Präventionskurse und prüft die Qualifikation der Anbieter für Angebote, die von den Kassen übernommen werden.
„Versicherte können somit nicht nur dauerhaft darauf vertrauen, dass sie die Online-Seminare zu den vorgegebenen Terminen ortsungebunden durchführen können, sondern wissen auch, dass die Qualität nachweislich gesichert ist“, sagte Oliver Blatt, Leiter der Abteilung Gesundheit beim Verband der Ersatzkassen.
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