Verfahren gegen Ärzte wegen Hilfe für Gezi-Demonstranten eingestellt
Istanbul – Eineinhalb Jahre nach den Gezi-Protesten in der Türkei hat ein Gericht die Klage gegen die Ärztekammer in Ankara wegen medizinischer Versorgung von Demonstranten abgewiesen. Das teilte die türkische Ärztevereinigung am Freitag mit.
Das Gesundheitsministerium hatte die Klage angestrengt. Es hatte der Ärztekammer nach deren Angaben vorgeworfen, dass Mediziner bei den Protesten im Sommer 2013 verletzten Demonstranten Erste Hilfe geleistet hatten. Ärzteorganisationen hatten im einem Brief an den türkischen Premierminister Recep Tayyip Erdogan die Entscheidung kritisiert, gegen den Vortsnad der türkischen Ärztekammer gerichtlich vorzugehen.
„Ärzte dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie ihre Pflicht erfüllen und sich um Menschen kümmern, die auf medizinische Hilfe angewiesen sind“, hatte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, erklärt.
Unterzeichnet hatten den Brief Unterzeichnet haben ihn neben der Bundesärztekammer die Menschenrechtsorganisation Physicians for Human Rights, der Weltärztebund, die British Medical Association, das Standing Committee of European Doctors, die American Academy of Emergency Medicine, die International Federation of Health and Human Rights, die Organisation Doctors for Human Rights, die Alliance of Health Organizations, die Organization Global Health through Education, Training and Service sowie die Irish Nurses and Midwifery Organization.
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