Verfahren gegen Polizeiarzt wegen Brechmitteleinsatzes eingestellt
Bremen – Das Verfahren gegen einen ehemaligen Bremer Polizeiarzt wegen eines umstrittenen Brechmitteleinsatzes ist eingestellt worden. Der Angeklagte muss allerdings 20.000 Euro an die Mutter eines mutmaßlichen Drogendealers zahlen, der nach dem Einsatz des Brechmittels gestorben war, wie das Bremer Landgericht am Freitag mitteilte. Der 49-jährige Arzt stand zum dritten Mal vor dem Landgericht. Der Bundesgerichtshof hatte zwei frühere Freisprüche aufgehoben.
Der Arzt war wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Laut Anklage flößte er im Dezember 2004 einem 35-jährigen festgenommenen Mann aus Sierra Leone zwangsweise Brechmittel und Wasser ein, damit dieser verschluckte Drogenpäckchen ausspuckt, die als Beweismittel gesichert werden sollten.
Bei der Prozedur waren dem Mann Wasser und Brechmittel in die Lunge geraten. Zwar rief der Polizeiarzt einen Notarzt zur Hilfe, setzte den Brechmitteleinsatz dennoch fort. Der Festgenommene fiel ins Koma und starb elf Tage später im Krankenhaus.
In der dritten Auflage des Prozesses wurden seit April eine Vielzahl von Zeugen und Sachverständigen gehört. Erstmals äußerte sich auch der Angeklagte selbst. Dennoch reichen die Beweise nach Ansicht des Gerichts nicht, um den Polizeiarzt zu verurteilen. Der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage stimmten allen Prozessbeteiligten zu.
Das Gericht berücksichtigte nach eigenen Angaben bei seiner Entscheidung sowohl die Schwere der Schuld als auch die Situation des Angeklagten, der unter dem mit "großer medialer und politischer Anteilnahme geführten Verfahren schwer gelitten" habe. Der Polizeiarzt wird seit mehreren Wochen wegen psychischer Probleme stationär behandelt. Der Prozess drohte wegen der Erkrankung sogar eingestellt zu werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: