Vermischtes

Verfassungs­beschwerde zu transsexueller Elternschaft gescheitert

  • Montag, 25. Juni 2018

Karlsruhe – Ein Berliner Transsexueller, der nicht als Mutter, sondern als Vater seines fünfjährigen Kindes anerkannt werden wollte, ist mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Beschwerde sei bereits im Mai ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen worden (Az. I BvR 2831/17), sagte ein Gerichtssprecher heute. Die Bundesvereinigung Trans* (BVT*), die sich für die Belange transsexueller Menschen einsetzt, kündigte an, den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

Der Kläger hatte sein Geschlecht von weiblich zu männlich ändern lassen. Nach der Zuerkennung setzte er nach eigenen Angaben seine Hormone ab und wurde wieder fruchtbar. Durch Samenspende bekam er 2013 ein Kind. Vor Gericht wehrt er sich seither vergeblich dagegen, dass ihn das Standesamt mit seinem früheren weiblichen Vornamen als Mutter ins Geburtenregister eingetragen hat.

Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2017 den Eintrag bestätigt, weil der Frau-zu-Mann-Transsexuelle das Kind selbst geboren habe. Mutter- und Vaterschaft seien nicht beliebig austauschbar. Die Richter begründeten ihre Entschei­dung auch damit, dass die Geburtsurkunde eines Kindes von Hinweisen auf die Transsexualität eines Elternteils freibleiben soll.

Die BVT* will, dass transsexuelle Eltern in der Geburtsurkunde geschlechtsneutral und mit ihrem aktuellen Vornamen eingetragen werden. Dass die Geburtsurkunde von den eigenen Ausweispapieren abweiche, erschwere beispielsweise gemeinsame Reisen ins Ausland.

dpa

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