Verfassungsgerichtshof lässt neue bayerische Coronaregeln in Kraft

München – Die im Dezember noch einmal deutlich verschärften bayerischen Coronaregeln bleiben unverändert in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer heute veröffentlichten Entscheidung ab, einzelne Vorschriften der bayerischen Coronaverordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen.
Es sei zudem „nicht davon auszugehen, dass die Popularklage im Hinblick auf die aktuell geltenden Vorschriften in der Hauptsache erfolgreich sein wird“, teilte das Gericht mit. Der Antragsteller hatte unter anderem eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften beklagt und die Coronaregeln gleich reihenweise außer Vollzug setzen lassen wollen.
Dazu gehört etwa das Verbot von Weihnachtsmärkten, die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene, die 2G- und 2G-plus-Regelungen, die Sperrstunde in der Gastronomie, die pauschale Schließung von Clubs und Kneipen sowie die noch strikteren Einschränkungen in regionalen Coronahotspots.
Das höchste bayerische Gericht wies sämtliche Forderungen zurück: Es sei nicht ersichtlich, dass die Staatsregierung die Spielräume im Bundesinfektionsschutzgesetz überschritten habe oder unter Verletzung von Grundrechten der Bayerischen Verfassung gehandelt habe. Die Richter verwiesen dabei auf die zugespitzte Coronalage in Bayern.
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