Politik

Verfassungs­gerichtshof lässt neue bayerische Coronaregeln in Kraft

  • Mittwoch, 8. Dezember 2021
/picture alliance, Tobias Hase
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München – Die im Dezember noch einmal deutlich verschärften bayerischen Coronaregeln bleiben un­ver­ändert in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer heute veröffentlichten Ent­scheidung ab, einzel­ne Vorschriften der bayerischen Coronaverordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu set­zen.

Es sei zudem „nicht davon auszugehen, dass die Popularklage im Hinblick auf die aktuell geltenden Vorschriften in der Hauptsache erfolgreich sein wird“, teilte das Gericht mit. Der Antragsteller hatte unter anderem eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften beklagt und die Coronaregeln gleich reihenweise außer Vollzug setzen lassen wollen.

Dazu gehört etwa das Verbot von Weihnachtsmärkten, die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene, die 2G- und 2G-plus-Regelungen, die Sperrstunde in der Gastronomie, die pauschale Schließung von Clubs und Knei­pen sowie die noch strikteren Einschränkungen in regionalen Corona­hotspots.

Das höchste bayerische Gericht wies sämtliche Forderungen zurück: Es sei nicht ersichtlich, dass die Staatsregierung die Spielräume im Bundesinfektionsschutzgesetz überschritten habe oder unter Verlet­zung von Grundrechten der Bayerischen Verfassung gehandelt habe. Die Richter verwiesen dabei auf die zugespitzte Coronalage in Bayern.

dpa

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