Politik

Verfassungs­gerichtshofs: „Ärzte GmbH“ in Rheinland-Pfalz möglich

  • Freitag, 31. März 2017

Koblenz – Rheinland-Pfalz könnte klarere Regelungen bekommen, inwiefern Ärzte trotz eines bislang grundsätzlichen Verbots eine GmbH gründen dürfen. Das wurde heute in einer Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs (VGH) in Koblenz deutlich. Vertreter von Landtag und Landesregierung deuteten an, dass das Heilberufsgesetz in Rhein­land-Pfalz zeitgemäß weiterentwickelt werden könnte.

Zwei Mainzer Ärzte waren beim Amtsgericht mit ihren Anträgen auf Eintragung als GmbH in das Handelsregister abgewiesen worden. Auf ihre Beschwerde hin legte das Pfälzische Oberlan­desgericht (OLG) Zweibrücken die Verfahren dem VGH vor. Laut OLG verstößt das grundsätzliche GmbH-Verbot für Ärzte gegen die Berufsfreiheit, das Gleichbehand­lungs­gebot und somit gegen die Landesverfassung.

VGH-Präsident Lars Brocker zeigte sich indes verwundert, dass das OLG nicht eine Aus­nahmeregelung im Heilberufsgesetz berücksichtigt habe. Demnach sei eine „Ärzte GmbH“ unter bestimmten Bedingungen mit Zustimmung der zuständigen Ärztekammer längst möglich. Das Urteil des VGH soll in den kommenden zwei Wochen schriftlich zu­gestellt werden.

Die meisten anderen Bundesländer sind bei einer „Ärzte GmbH“, die etwa Vorteile bei der Anstellung von Personal bieten kann, bereits liberaler. Vermieden werden soll aber, dass eine GmbH von Kaufleuten geführt wird und die Mediziner nur noch Befehls­empfän­ger sind.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung