Vergleich im Prozess um Transplantationsstreit
Bielefeld – Der Herzpatient aus dem Irak, der wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht auf eine Transplantationsliste gekommen war, hat sich mit der Klinik auf einen Vergleich geeinigt. Die Transplantationsklinik in Bad Oeynhausen zahlt dem 62-jährigen Flüchtling 5.000 Euro. Im Gegenzug verzichtet der Kläger auf seine Forderung nach einem Schmerzensgeld von 10.000 Euro. Der 62-Jährige ist inzwischen auf der Warteliste des Uniklinikums Münster. (Az.: 4O 106/11).
Damit gab es am Freitag vor dem Landgericht Bielefeld keine grundsätzliche Entscheidung über die Richtlinien der Bundesärztekammer, auf die sich die Klinik berufen hatte. Die Klinikärzte hatten dem 62-jährigen Mann aus dem Irak die Aufnahme auf die Warteliste für Spenderherzen unter anderem wegen mangelnder Deutschkenntnisse verweigert. Patientenschützer hatten die Richtlinien kritisiert. Sie seien so unscharf formuliert, dass bei der Anwendung pure Willkür herrsche.
Die Bundesärztekammer (BÄK) verwies darauf, dass der Compliance-Begriff, also die Fähigkeit des Patienten, therapeutische Anweisungen und Empfehlungen zur Sicherung des Behandlungserfolgs einzuhalten, in der Transplantationsmedizin weiter ausdifferenziert werden müsse.
Die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer arbeite schon seit geraumer Zeit daran, die erforderlichen Behandlungsabsprachen mit dem Patienten noch klarer zu beschreiben, erklärte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery.
„Die grundsätzliche Annahme, dass ein Verständnis des Patienten für die nach der Transplantation zu erfolgende, zum Teil komplexe Nachbehandlung notwendig für einen Behandlungserfolg ist, ist und bleibt dabei wesentliche Voraussetzung“, sagte der BÄK-Präsident.
Die Klinik betonte, die Zahlung der Summe sei kein Schuldeingeständnis. Man wolle nur einen jahrelangen Prozess vermeiden. Es gehe ausschließlich um das Wohl des Patienten. In diesem konkreten Fall sei nicht sichergestellt gewesen, dass der Mann jederzeit und zuverlässig in seiner Sprache hätte beraten werden können. Missverständnisse bei der Beratung hätten aber dessen Leben gefährdet.
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