Vergütung in Nordrhein steigt um 3,39 Prozent
Düsseldorf – Die Vergütung für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Nordrhein steigt um insgesamt 3,39 Prozent. Das berichtet die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Landesteils. „Mit der vereinbarten Steigerung haben wir ein akzeptables Ergebnis erreicht“, sagte Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. Er betonte aber, diese Honorarsteigerung ändere nichts am grundsätzlichen Nachholbedarf bei der Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen im Rheinland.
Zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis äußerte sich Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg. „Besonders positiv ist, dass die haus- und fachärztliche Grundversorgung sowie verschiedene Leistungen, die besondere Anforderungen an den Arzt stellen, gezielt gefördert werden“, sagte er.
Bei der Vereinbarung haben KV und Kassen die Veränderung der Morbidität berücksichtigt. Außerdem umfasst der Honorarzuwachs Finanzmittel zur Förderung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung und berücksichtigt die bundesweit fixierte Steigerung der Punktwerte für Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs. Daneben stellen die Krankenkassen weitere Gelder für besonders förderungswürdige Leistungen zur Verfügung. Die Details zur Verwendung dieser Gelder werden noch ausgearbeitet.
Die KV Nordrhein hat sich zudem mit den Kassen auf eine Anpassung der Vergütungen für Schutzimpfungen geeinigt, so wird zum Beispiel die neue Impfung gegen Rota-Viren in die Impfvereinbarung aufgenommen.
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