Vergütungssystem für psychiatrische Kliniken soll feinjustiert werden
Berlin – Die Vergütung psychiatrischer Kliniken soll den Versorgungsaufwand der Häuser künftig genauer widerspiegeln. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) Anfang April geeinigt und eine entsprechende Vereinbarung verabschiedet. Damit reagieren die Selbstverwaltungspartner auf anhaltende Kritik an dem vor zwei Jahren eingeführten pauschalierenden Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP).
Die neue Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass künftig auch ergänzende Entgelte für bestimmte Intensivbehandlungen und 1:1-Betreuungen bei Erwachsenen abrechenbar sind. Zudem soll es indikations- und verweildauerabhängig gleiche Tagessätze geben, mit denen die in der Vergangenheit kritisierten Vergütungssprünge vermieden werden. Neu ist auch, dass der Entlassungstag aus dem Krankenhaus mit dem neuen Entgeltkatalog ab 2015 abrechenbar wird.
„Dieser Beschluss beweist den gemeinsamen Willen aller Beteiligten, das als lernendes System konzipierte Vergütungssystem für Psychiatrie und Psychosomatik zusammen weiterzuentwickeln“, unterstrich Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Nun sei es an den Kliniken, das PEPP-System umzusetzen.
Nur so könne die Vergütung sachgerecht weiterentwickelt, die Leistungsdokumentation verbessert und „längst überfällige“ Qualitätssicherungsmaßnahmen vorangebracht werden. Die von einigen Krankenhausvertretern geforderte Verlängerung der Optionsphase bezeichnete vn Stackelberg als „vollkommen kontraproduktiv“.
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