Das lange Warten

Verkehrs­medizinisches Gutachten erforderlich

  • Sonntag, 19. Februar 2017

Zurzeit bemüht sich Paul Behrend um ein medizinisches Gutachten, das ihm seine Fahr­tüchtigkeit bescheinigen soll. „Ich habe vor einem Jahr durch einen dummen Zufall erfahren, dass ein Dialysepatient, der Auto fahren will, das beim Straßenverkehrsamt melden muss. Und dann wird der Führerschein entsprechend angepasst. Ich darf also zum Beispiel keine Lkw fahren.“

Jedes Jahr muss Behrend jetzt ein verkehrstechnisches Gutachten vorlegen, das ihm attestiert, dass dem Führen eines Pkw aus gesundheitlichen Gründen nichts im Wege steht. „Nun gut, ich bin da jetzt als kranker Mensch bekannt und muss dem Straßenver­kehrs­amt meine Fahrtüchtigkeit durch einen Internisten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation belegen.“ Und das ist kein billiges Unterfangen. Die ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Fahreignung muss nämlich auf eigene Kosten selbst in Auftrag gegeben werden. „Für das erste Gutachten habe ich 500 Euro bezahlt“, berichtet Behrend. Jetzt versucht er zu klären, ob er für jedes weitere Gutachten wiederum so viel bezahlen muss.

Inzwischen hat Behrend auch erfahren, dass diese Regelung keineswegs nur Dialyse­patienten betrifft. „Auch Diabetiker und Hypertoniker müssen sich beispielsweise ihre Verkehrstüchtigkeit bescheinigen lassen.“ So würde zum Beispiel ein schlecht einge­stellter Blutdruck bedeuten, dass die Verkehrstüchtigkeit eingeschränkt sei. „Aber das wissen die wenigsten. Und viele kümmern sich auch nicht darum. Wenn man aber in einen Unfall verwickelt wird, kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt.“ Und dieses Risiko will er jedenfalls nicht in Kauf nehmen.

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