Vermischtes

Verletzungen während einer Rauchpause sind keine Arbeitsunfälle

  • Dienstag, 5. Februar 2013
Uploaded: 05.02.2013 16:54:22 by mis
dpa

Berlin – Arbeitnehmer, die sich während einer Rauchpause oder auf dem Weg dorthin oder zurück verletzen, erleiden keinen Arbeitsunfall und stehen damit nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Das berichtet das Sozialgericht Berlin. Es kommentiert damit ein Urteil vom 23. Januar (S 68 U 577/12).

Armbruch beim Weg von der Rauchpause
Die damals 46-jährige Klägerin aus Berlin-Neukölln arbeitete als Pflegehelferin in einem Berliner Seniorenheim. Im Januar 2012 ging sie wegen des im Gebäude geltenden Rauchverbots auf eine Zigarette vor die Tür. Auf dem Rückweg zu ihrem Arbeitsplatz stieß sie in der Eingangshalle mit dem Hausmeister zusammen. Dieser verlor einen Eimer Wasser, die Klägerin rutschte aus und brach sich den rechten Arm.

Die Klägerin meinte, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Sie sei am Arbeitsplatz gestürzt. Den Weg durch die Eingangshalle würde sie täglich mehrmals bei allen möglichen Gelegenheiten zurücklegen. Dass sie in diesem Fall vom Rauchen zurückgekommen sei, dürfe keine Rolle spielen.

Rauchen ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit
Das Sozialgericht lehnte dies im resultierenden Rechtsstreit zwischen der Pflegehelferin und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ab. Der Weg von und zur Raucherpause sei nicht der unfallversicherungsrechtlich geschützten Tätigkeit zuzurechnen. Es sei die freie Privatentscheidung der Klägerin, ob sie zum Rauchen gehe oder nicht. Ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehe nicht. Das Rauchen sei insbesondere nicht mit der Nahrungsaufnahme vergleichbar.

Essen und Trinken seien unter anderem notwendig, um die Arbeitskraft aufrechtzu­erhalten, Rauchen nicht. Deshalb bestehe bei einer Verletzung kein Anspruch auf Heilbehandlung, Verletztengeld oder Rente gegen die gesetzliche Unfallversicherung, so die 68. Kammer des Sozialgerichts Berlin.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung