Vernachlässigte Tochter muss nicht für Vater zahlen
Oldenburg – Weil sie als Kind grob vernachlässigt wurde, muss eine Frau aus Niedersachsen nicht für den Lebensunterhalt ihres inzwischen auf Sozialhilfe angewiesenen Vaters aufkommen. Das geht aus einem heute veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 4 UF 166/15) hervor.
Als die Frau noch ein Kind war, habe sich der Vater von ihrer Mutter getrennt und per Einschreiben mitgeteilt, dass er von seiner Familie nichts mehr wissen wolle. Außerdem habe der Mann jahrelang keinen Unterhalt für seine damals noch bedürftige Tochter gezahlt, obwohl er in der Lage gewesen wäre, Geld zu verdienen. In diesem konkreten Fall sei die inzwischen erwachsene Tochter nicht dazu verpflichtet, für den Unterhalt ihres Vaters aufzukommen. Die Stadt Oldenburg hatte nach Angaben einer Gerichtssprecherin versucht, die Tochter zur Übernahme der rund 300 Euro Sozialhilfe monatlich heranzuziehen
Das Gericht entschied, die Tochter habe als Kind nicht nur wirtschaftlich schlecht dagestanden, sondern wegen des abgebrochenen Kontakts auch die emotionale Kälte des Vaters erfahren müssen. Beides zusammen führe dazu, dass sie jetzt als Erwachsene nicht mehr für den Vater einstehen müsse.
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