Vermischtes

Vernachlässigte Tochter muss nicht für Vater zahlen

  • Mittwoch, 8. Februar 2017

Oldenburg – Weil sie als Kind grob vernachlässigt wurde, muss eine Frau aus Nieder­sach­sen nicht für den Lebensunterhalt ihres inzwischen auf Sozialhilfe angewiesenen Va­ters aufkommen. Das geht aus einem heute veröffentlichten Beschluss des Ober­landes­ge­richts Oldenburg (Az. 4 UF 166/15) hervor.

Als die Frau noch ein Kind war, habe sich der Vater von ihrer Mutter getrennt und per Ein­schreiben mitgeteilt, dass er von seiner Familie nichts mehr wissen wolle. Außerdem habe der Mann jahrelang keinen Unterhalt für seine damals noch bedürftige Tochter gez­ahlt, obwohl er in der Lage gewesen wäre, Geld zu verdienen. In diesem konkreten Fall sei die inzwischen erwachsene Tochter nicht dazu verpflichtet, für den Unterhalt ihres Va­ters aufzukommen. Die Stadt Oldenburg hatte nach Angaben einer Gerichts­sprecherin ver­sucht, die Tochter zur Übernahme der rund 300 Euro Sozialhilfe monatlich heranzu­ziehen

Das Gericht entschied, die Tochter habe als Kind nicht nur wirtschaftlich schlecht dage­stan­den, sondern wegen des abgebrochenen Kontakts auch die emotionale Kälte des Vaters erfahren müssen. Beides zusammen führe dazu, dass sie jetzt als Erwachsene nicht mehr für den Vater einstehen müsse.

dpa

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