Versicherteninformation zur Pränataldiagnostik zur Kommentierung im Netz

Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat Informationsmaterialien zu pränatalen Untersuchungen entwickelt. Sie sollen die ärztliche Beratung unterstützen und werdenden Eltern die Entscheidung erleichtern, ob sie eine vorgeburtliche genetische Untersuchung durchführen lassen möchten.
Das Informationspaket besteht aus zwei Teilen: Einem Faltblatt, das künftig jeder Schwangeren ausgehändigt werden soll und das einen Überblick über häufig angebotene pränataldiagnostische Untersuchungen liefert sowie einer ausführlichen Broschüre, die gezielt über nicht invasive Pränataltests (NIPT) informiert.
Im September 2019 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, dass ein NIPT in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden soll.
Der Bluttest kommt infrage, wenn eine schwangere Frau den Verdacht abklären lassen möchte, dass ihr Ungeborenes eine Trisomie 13 (Pätau-Syndrom), eine Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) oder eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) hat.
Bislang übernehmen die Krankenkassen dafür nur die Kosten einer invasiven Untersuchung (Fruchtwasseruntersuchung oder Biopsie der Plazenta), die aber mit dem Risiko einer Fehlgeburt verbunden ist. Beim NIPT ist nur bei einem positiven Ergebnis eine invasive Untersuchung zur Bestätigung des Verdachts notwendig.
Damit der NIPT nur in begründeten Fällen eingesetzt wird und seine Grenzen realistisch eingeschätzt werden, beauftragte der G-BA das IQWiG mit der Entwicklung einer Versicherteninformation. Diese soll künftig bei der Schwangerenberatung verpflichtend eingesetzt werden und steht noch bis zum 3. April 2020 zur Kommentierung im Netz.
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