Politik

Versicherten­information zur Pränataldiagnostik zur Kommentierung im Netz

  • Freitag, 6. März 2020
/S.Kobold, stock.adobe.com
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Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat Informationsmaterialien zu pränatalen Untersuchungen entwickelt. Sie sollen die ärztli­che Beratung unterstützen und werdenden Eltern die Entscheidung erleichtern, ob sie eine vorgeburtliche genetische Untersuchung durchführen lassen möchten.

Das Informationspaket besteht aus zwei Teilen: Einem Faltblatt, das künftig jeder Schwan­geren ausgehändigt werden soll und das einen Überblick über häufig angebotene pränataldiagnostische Untersuchungen liefert sowie einer ausführlichen Broschüre, die gezielt über nicht invasive Pränataltests (NIPT) informiert.

Im September 2019 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, dass ein NIPT in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden soll.

Der Bluttest kommt infrage, wenn eine schwangere Frau den Verdacht abklären lassen möchte, dass ihr Ungeborenes eine Trisomie 13 (Pätau-Syndrom), eine Trisomie 18 (Ed­wards-Syndrom) oder eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) hat.

Bislang übernehmen die Krankenkassen dafür nur die Kosten einer invasiven Unter­su­chung (Fruchtwasseruntersuchung oder Biopsie der Plazenta), die aber mit dem Risiko einer Fehlgeburt verbunden ist. Beim NIPT ist nur bei einem positiven Ergebnis eine in­vasive Untersuchung zur Bestätigung des Verdachts notwendig.

Damit der NIPT nur in begründeten Fällen eingesetzt wird und seine Grenzen realistisch eingeschätzt werden, beauftragte der G-BA das IQWiG mit der Entwicklung einer Versi­cher­teninformation. Diese soll künftig bei der Schwangerenberatung verpflichtend ein­gesetzt werden und steht noch bis zum 3. April 2020 zur Kommentierung im Netz.

hil/sb

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